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Bayerns Nachbarland Tschechien will verbieten, dass Energydrinks an Kinder unter 15 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Laut der liberalkonservativen Regierung geht es darum, die Gesundheit der jungen Menschen vor den unerwünschten Auswirkungen verschiedener Aufputschmittel zu schützen. Deshalb soll dort auch ein generelles Verkaufsverbot für Energydrinks in Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Kinderheimen kommen. Fraktionsübergreifend ist man sich da einig.
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Bayerns Verbraucherschutzministerium ist weiter gegen ein Energydrink-Verbot für Jugendliche. Auf BR24-Anfrage bekräftigt eine Ministeriumssprecherin: Verpflichtende gesetzliche Vorgaben seien nicht erforderlich. "Die Kaufentscheidung jedes Einzelnen sollte nicht vom Staat reglementiert werden."
Auch sei die Abgrenzbarkeit der einzelnen Getränkesorten nicht hinreichend klar, sagt die Sprecherin. "Es liegt in der Verantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten sowie deren Eltern, über den Konsum von Energydrinks zu entscheiden."
Gänzlich geklärt scheinen die Zuständigkeiten allerdings nicht. Sollten Kinder und Jugendliche aus gesundheitlicher Sicht Energydrinks konsumieren dürfen? Diese Frage verweist Bayerns Gesundheitsministerium an das Verbraucherschutzministerium. Beantwortet wird sie dort nicht. Stattdessen betont die Sprecherin, dass Altersbegrenzungen unter den Jugendschutz fallen. Die Zuständigkeit für das Jugendschutzgesetz liege beim bayerischen Sozialministerium.