Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es auf der vierspurigen Straße bereits abgetrennte Radwege gibt.
Schön, aber am Anfang des Textes steht doch:
Diese waren aber nicht nur in einen schlechten Zustand, sondern auch nach heutigen Maßstäben zu klein. Sie konnten auch aufgrund des Baumbestandes nicht vergrößert werden.
Wie passt das zusammen?
Wäre es eventuell möglich eine andere, StVO-konforme, bauliche Trennung zu den Fahrstreifen für Autos zu schaffen und die "abgetrennten" Fahrradwege auf den Gehsteigen zu entfernen?