this post was submitted on 05 Dec 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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founded 6 months ago
MODERATORS
 

kompliziert zu erklären und das Titelbox ist zu klein:

Ich bin seit dem 4.12 arbeitsunfähig, da erkältet. Schon am 3.12 war ich krank, habe ich sowieso gearbeitet. Momentan habe ich keine AU.

Auf der Webseite meines HA standen die Öffnungszeiten der akuten Sprechstunde: heute 5.12 ab 15:00.

Ich habe heute die Praxis besucht und diese Zeiten sind nicht mehr gültig. Das heißt, heute habe ich keine AU bekommen.

Mein HA kann mich am 6.12 sehen, hat mir schon gesagt er wird die AU rückwirkend ab dem 4.12 schreiben, aber da es schon mein 2. Tag ohne AU ist, wolltet der AG von mir wissen, wann ich wieder arbeiten gehe.

Da ich glaube, dass meine Symptome nicht mehr so gravierend sind (nur laufende Nasse, trockenes Husten), habe ich den AG gesagt, dass ich am Samstag 7.12 arbeiten gehe.

Es kann aber sein, dass mein HA morgen bis zum 8.12 oder 9.12 krankschreibt.

Wie gesagt, ich habe schon dem AG gesagt, dass ich am 7.12 arbeiten gehe. Wenn mein HA die AU verlängert, wie sage ich das dem AG Bescheid, ohne wie eine Arschgeige auszusehen?

top 11 comments
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[–] Tartufo@lemmy.world 29 points 2 weeks ago (1 children)

"Ich hab mich verschätzt, Arzt sagt frühestens ab X soll ich wieder, wenn ich keinen Rückfall riskieren will."

Wenn der AG auf den Samstag besteht (kann er mWn nicht, krank geschrieben ist krank geschrieben, egal was du vorher geschätzt hast), bist du halt kurz danach wieder krank.

[–] Takios@discuss.tchncs.de 3 points 2 weeks ago (1 children)

Wenn der AG auf den Samstag besteht

, sollte das gar keine Auswirkung darauf haben ob man Samstag arbeitet oder nicht, denn man ist arbeitsunfähig und arbeitet daher nicht.

[–] Tartufo@lemmy.world 1 points 2 weeks ago

Deshalb ja mein Zusatz in Klammern.

[–] KasimirDD 13 points 2 weeks ago

"Chef, hab mich geirrt."

Wenn Samstag ein Kollege einen Wegeunfall hat, sollte die Bude ja auch nicht krachen gehen.

Der AG hat eine AU auch nicht zu akzeptieren, sondern hinzunehmen.

[–] aaaaaaaaargh 9 points 2 weeks ago* (last edited 2 weeks ago)

hat mir schon gesagt er wird die AU rückwirkend ab dem 4.12 schreiben

Das ist eigentlich der klare Startpunkt..

habe ich den AG gesagt, dass ich am Samstag 7.12 arbeiten gehe.

... und das der Fehler. Warum machst du sowas?

Im Grunde genommen ist das einfach: du bist krank und weiß nicht wie lange und dein Arzt nimmt das Risiko der Bewertung auf sich, da es sein Job ist. Infolgedessen sollte letzteres gelten.

[–] rbn@sopuli.xyz 7 points 2 weeks ago

Nur als Info, falls dir das nicht klar sein sollte. Das Datum auf der AU ist nicht verbindlich für dich. Wenn du dich doch schon deutlich besser und fit genug zum Arbeiten fühlst, darfst du selbstverständlich auch vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten.

Wenn es dir aber noch nicht gut geht oder du am Ende die ganzen Kollegen ansteckst, dann würde ich das genau so dem Chef sagen. Krankheiten kann man halt nicht immer planen. That's life.

[–] Undertaker 7 points 2 weeks ago (1 children)

Wenn man krank ist, kann man unmöglich wissen, wann genau man gesund ist. Also einfach "Okay, wird doch erst Montag, sorry" und fertig.

Zukünftig immer nicht reagieren, denn du bist krank oder "kann noch keiner so genau sagen"

Wenn du wieder fit bist, kannst du trotz Krankschreibung wieder arbeiten

[–] Petter1@lemm.ee 1 points 2 weeks ago (2 children)

Man darf mit gültigem Arztzeugnis arbeiten in Deutschland 😳, das darf man in der Schweiz nicht..

[–] Saleh 2 points 2 weeks ago

Jein. Dein Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass du tatsächlich wieder arbeitsfähig bist, weil er eine gewisse Schutzpflicht hat.

Wenn die Arbeit daraus besteht im Büro zu hocken kann man da sicher als AG flexibler reagieren als bei körperlicher Arbeit, Kundenkontakt, Hygieneanforderungen o.ä.

[–] YMS@discuss.tchncs.de 2 points 2 weeks ago (1 children)

Doch, darf man. Wie in Deutschland darf man mit Krankschreibung nichts tun, was die Genesung behindert. Aber wenn man der Ansicht ist, dass die abgeschlossen ist (ganz oder soweit, dass die ausgeübte Tätigkeit halt nicht mehr hinderlich ist), darf man sehr wohl arbeiten. Kann dann (auch wie in Deutschland) versicherungsrechtlich noch spannend werden, wenn es während der Krankschreibung zu einem Arbeitsunfall kommt und die Versicherung der Ansicht ist, das sei selbstverschuldet, weil eben noch nicht fit. Also im Zweifel ist lieber davon abzuraten, krankgeschrieben zu arbeiten, aber dürfen tut man es, auch in der Schweiz.

https://hub.hslu.ch/management-and-law/2023/11/30/arbeiten-trotz-krankheit-was-gilt-arbeits-und-versicherungsrechtlich/

[–] Petter1@lemm.ee 2 points 2 weeks ago

😯da war ich in dem Fall falsch informiert..