this post was submitted on 05 Dec 2024
7 points (73.3% liked)

DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

2143 readers
375 users here now

Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

___

founded 6 months ago
MODERATORS
 

kompliziert zu erklären und das Titelbox ist zu klein:

Ich bin seit dem 4.12 arbeitsunfähig, da erkältet. Schon am 3.12 war ich krank, habe ich sowieso gearbeitet. Momentan habe ich keine AU.

Auf der Webseite meines HA standen die Öffnungszeiten der akuten Sprechstunde: heute 5.12 ab 15:00.

Ich habe heute die Praxis besucht und diese Zeiten sind nicht mehr gültig. Das heißt, heute habe ich keine AU bekommen.

Mein HA kann mich am 6.12 sehen, hat mir schon gesagt er wird die AU rückwirkend ab dem 4.12 schreiben, aber da es schon mein 2. Tag ohne AU ist, wolltet der AG von mir wissen, wann ich wieder arbeiten gehe.

Da ich glaube, dass meine Symptome nicht mehr so gravierend sind (nur laufende Nasse, trockenes Husten), habe ich den AG gesagt, dass ich am Samstag 7.12 arbeiten gehe.

Es kann aber sein, dass mein HA morgen bis zum 8.12 oder 9.12 krankschreibt.

Wie gesagt, ich habe schon dem AG gesagt, dass ich am 7.12 arbeiten gehe. Wenn mein HA die AU verlängert, wie sage ich das dem AG Bescheid, ohne wie eine Arschgeige auszusehen?

you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] Petter1@lemm.ee 1 points 2 weeks ago (2 children)

Man darf mit gültigem Arztzeugnis arbeiten in Deutschland 😳, das darf man in der Schweiz nicht..

[–] Saleh 2 points 2 weeks ago

Jein. Dein Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass du tatsächlich wieder arbeitsfähig bist, weil er eine gewisse Schutzpflicht hat.

Wenn die Arbeit daraus besteht im Büro zu hocken kann man da sicher als AG flexibler reagieren als bei körperlicher Arbeit, Kundenkontakt, Hygieneanforderungen o.ä.

[–] YMS@discuss.tchncs.de 2 points 2 weeks ago (1 children)

Doch, darf man. Wie in Deutschland darf man mit Krankschreibung nichts tun, was die Genesung behindert. Aber wenn man der Ansicht ist, dass die abgeschlossen ist (ganz oder soweit, dass die ausgeübte Tätigkeit halt nicht mehr hinderlich ist), darf man sehr wohl arbeiten. Kann dann (auch wie in Deutschland) versicherungsrechtlich noch spannend werden, wenn es während der Krankschreibung zu einem Arbeitsunfall kommt und die Versicherung der Ansicht ist, das sei selbstverschuldet, weil eben noch nicht fit. Also im Zweifel ist lieber davon abzuraten, krankgeschrieben zu arbeiten, aber dürfen tut man es, auch in der Schweiz.

https://hub.hslu.ch/management-and-law/2023/11/30/arbeiten-trotz-krankheit-was-gilt-arbeits-und-versicherungsrechtlich/

[–] Petter1@lemm.ee 2 points 2 weeks ago

😯da war ich in dem Fall falsch informiert..