this post was submitted on 30 Sep 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] shapesandstuff 52 points 1 month ago (1 children)

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung."

Der Fall zeige, dass Einbürgerungsrecht und Personenstandsrecht nicht deckungsgleich seien, hieß es lediglich.

Es ist nur systemischer Rassismus, keine Diskriminierung, also alles cool /s

[–] Scipitie@lemmy.dbzer0.com 5 points 1 month ago

Ich würde eher sagen, dass das bürokratisch Deutsch ist für "wtf wollt ihr von uns? Die Deppen im Parlament machen uns andere Vorgaben, an die müssen wir uns halten".

So lese ich zumindest den letzten Satz.

Nehme ich immer noch als Ausrede wahr im Sinne von "ich muss doch da nicht drüber nachdenken, sollen die mir andere Vorgaben machen!".

Der Unterschied für mich: der systemische Rassismus ist aus Bequemlichkeit, das Namensrecht nicht an zu fassen. Finde ich noch... trauriger.

[–] Microw@lemm.ee 40 points 1 month ago

Hm, und kaum berichtet der rbb darüber kommt ein Update mit "mittlerweile die Geburtsurkunde erhalten". Da hat wohl jemand Amtshöheres in dem Standesamt Interveniert sobald es in den Mrdien aufgeschlagen ist..

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 38 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Tja wäre sie Deutsche und der Nachname "Freiherrin von Schnakenburg" dann wäre das mit dem Nachnamen aus mehreren Bestandteilen kein Problem.

Edit: Sie ist sogar deutsche Staatsbürgerin. Logik absolut nicht vorhanden.

[–] Microw@lemm.ee 25 points 1 month ago

Sie ist ja Deutsche, das macht das ganze so absurd.

[–] foopac@discuss.tchncs.de 32 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (2 children)

Ich finde es ehrlich gesagt super merkwürdig, dass dieser Fall nicht schon lange abgefangen wurde. Das erste was mir einfällt, unsere niederländischen Nachbarn haben doch auch oft 2 Nachnamen? Portugal hat wenn ich mich nicht irre auch so eine Regelung die 2 Nachnamen möglich macht. Dafür müssen wir nicht erst nach Vietnam gucken.

Wie die Mutter, Ha Thanh Le Nguyen, der rbb24 Abendschau sagte, sei die Behörde der Auffassung, im Vietnamesischen gebe es keine Doppelnamen.

Das sollte beim Eintrag ins Formular komplett irrelevant sein?! Was zur Hölle soll das für eine Software sein, v.a. wenn die Mutter eh deutsche Staatsbürgerschaft hat? Die programmierlogik interessiert mich brennend.

[–] federalreverse 20 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Das erste was mir einfällt, unsere niederländischen Nachbarn haben doch auch oft 2 Nachnamen? Portugal hat wenn ich mich nicht irre auch so eine Regelung die 2 Nachnamen möglich macht.

Das ist ja offenbar eine Regel speziell für vietnamesische Namen. Nicht für portugiesische.

Was zur Hölle soll das für eine Software sein, v.a. wenn die Mutter eh deutsche Staatsbürgerschaft hat?

Ich nehme irgendwie ganz stark an, dass das nicht an einer Software hängt. Sondern daran, dass ein ganz besonders aufmerksames Mitarbeity sich bei Bundespolizei oder Ausländysamt über vietnamesische Nachnamen informiert hat.

[–] foopac@discuss.tchncs.de 10 points 1 month ago (2 children)

Das ist ja offenbar eine Regel speziell für vietnamesische Namen. Nicht für portugiesische.

Ja, aber warum? Die Aufmerksamkeit des Bürgerbüros halte ich für unwahrscheinlich. Eher liegt's vermutlich an der Geburtsurkunde der Frau (Mutter)

if (person.bornIn("Vietnam")) useVietnamNameRules();

Aber was für eine dämliche Anforderung hat diesen Schwachsinn hervorgebracht?

[–] federalreverse 5 points 1 month ago

Ich werfe mal noch dieses Behördenzitat hier rein:

Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen [sic] Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall [...]

[–] Microw@lemm.ee 4 points 1 month ago (1 children)

Das macht tatsächlich am meisten Sinn - auf der vietnamesischen Geburtsurkunde der Mutter steht vermutlich nicht ihr Doppelnamen, sondern ein einzelner Nachnamen. Und auch wenn auf ihrem deutschen Perso der Doppelname steht, gibt's auf dem Standesamt vielleicht irgendeine dumme Vorgabe, dass der Name auf der Geburtsurkunde maßgeblich sei.

[–] Saleh 3 points 1 month ago

Was keinen Sinn macht, ist dass es keine Möglichkeit geben soll, dass zu beheben. In einem zeitraum von mittlerweile einem halben Jahr.

[–] suzune@ani.social 5 points 1 month ago

Tja... die haben da einfach keine Ordnung und Struktur dort.

Ich habe meinen Vornamen geändert und sie haben sich trotzdem geweigert meinen zweiten Vornamen wegzulassen. Die Änderung ist am Ende komplett nicht das gewesen, was ich haben wollte. Es ist noch schlimmer geworden, da der zweite Vorname aus dem Taufschein ungefragt übernommen wurde und ursprünglich gar nicht zum Namen gehörte.

[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 22 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg erklärte auf Anfrage: "Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht. Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall und nicht um Diskriminierung."

Aber die Regelung ist diskriminierend, weil sie aufgrund einer rassistischen Annahme (dass es im Vietnamesischen keine Doppelnamen gäbe) einer Person aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit Rechte vorenthält. Können die mal bitte Definitionen und Kritik richtig lesen?

[–] NeoNachtwaechter@lemmy.world 5 points 1 month ago (1 children)

Können die mal bitte Definitionen und Kritik richtig lesen?

Deine Beschwerde geht an die falschen, denn...

"Das Standesamt handelt nicht in diskriminierender Absicht.

...sie haben sich bei ihrer Erklärung völlig korrekt auf ihr eigenes Amtshandeln beschränkt, UND dann sogar angedeutet (so deutlich, wie ein ausführender Beamter eben andeuten darf), dass die geltenden Vorschriften eine Korrektur vertragen würden.

[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 3 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

Nein, meine Beschwerde geht an die richtige Stelle, die Frau hat ja schließlich gesagt, dass das Amt oder die ausführende Amtsperson us rassistischen oder diskriminierender Absicht gehandelt hat, sondern dass die Konsequenzen, die sie selber daraus erlebt, rassistische Gründe haben, und damit hat sie Recht, wenn das System annimmt, dass eine bestimmte Volksgruppe (in diesem Fall Vietnames*innen) eine bestimmte Eigenschaft auf gar keinen Fall haben kann (in diesem Fall doppelte Nachnamen)und deswegen entsprechende Regeln feststehen.

Die diskriminierende Absicht des Standesamtes wurde vom Standesamt selber eingebracht und nie unterstellt. Aber man will sich vielleicht auch nicht eingestehen, dass es Lücken im System, in den Regeln gibt, die rassistische Annahmen treffen und diskriminierende Auswirkungen haben, deswegen (Spekulation) projiziert man die Kritik auf sich selbst und wehrt sie ab weil man keine solche Absicht gehabt hätte.

[–] ValiantDust 15 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

Keine diskiminierende Absicht =/= keine Diskriminierung

Wenn das mal bei den Leuten ankommen würde, wären wir bei vielen Problemen einen Schritt weiter. Wenn die Annahmen, die man in ein System reinsteckt, nicht komplett ohne Bias sind, kommt am Ende eben oft Diskriminierung raus. Egal ob es jetzt um Trainingsdaten für eine KI oder Regeln für Namen beim Amt geht.

[–] poVoq@slrpnk.net 14 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

"Das haben wir schon immer so gemacht, und da könnte ja jeder kommen" /s

Edit: alternativ natürlich auch nicht unwahrscheinlich heuzutage: ”Der Computer sagt nein".

[–] runiq 11 points 1 month ago

Hast einen der drei ehernen Beamtengrundsätze vergessen:

"Das haben wir schon immer so gemacht"

"Das haben wir noch nie so gemacht"

"Da könnte ja jeder kommen"

[–] Matombo 14 points 1 month ago
[–] Schmerzbold 10 points 1 month ago

Update vom 30.09.2024, 11 Uhr: Frau Le Nguyen hat nach eigenen Aussagen inzwischen die Geburtsurkunde für ihre Tochter erhalten.

🥳

[–] Captain_Baka 10 points 1 month ago

Dümmste Begründung einer Behörde die ich bisher gesehen habe, WTF.

[–] kilgore 5 points 1 month ago

Ich bin selber Ausländer und habe beim Geburt von meiner Tochter auch mit den Absurden Regelungen um die Namensgebung zu tun. Das ganze überrascht mich gar nicht. Die Behörden sind überfordert und unterbesetzt...und tun ihr bestes noch mehr unnötige Arbeit für sich selbst zu schaffen.

[–] user134450 4 points 1 month ago
[–] Flipper 2 points 1 month ago

Da würde mich wirklich interessieren was in deren Pass/Einbürgerungsdokumenten steht. Wenn dort auch die 2 Namen stehen ist das noch dümer als sich das so schon anhört.

[–] n0x0n 1 points 1 month ago

Muss man sich mal vorstellen: Gesendet wurde das am Donnerstag 26.9.24 um 19:30 Abends. Am Mittag 30.9. um 11:00 hat sie dann die notwendige Urkunde.

Das Problem des Standesamtes lag also nicht bei dürfen oder können. Es lag nur am wollen.