this post was submitted on 18 Dec 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

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[–] Saleh 24 points 4 days ago (4 children)

Sexuelle Übergriffe an Bewusstlosen sind nach Paragraph 177 Absatz 2 des Strafgesetzbuches strafbar. Der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen erwachsener Personen hingegen nicht. Das Bundesministerium der Justiz erklärte dazu auf Anfrage: "Kriminalpolitisch ist es nach derzeitiger Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz nicht geboten, dies zu ändern."

Wie kann das denn sein? Damit werden die Opfer doch noch zusätzlich weiter verletzt und gedemütigt, und Täter werden noch zusätzlich motiviert, vlt. sogar finanziell, solche Taten zu begehen.

[–] sobanto 25 points 4 days ago (1 children)

Ich gehe davon aus dass das Menschen die Beweismittel, aus welchem Grund auch immer, haben nicht kriminalisiert sind.

Jemand schickt das video an die falsche Person, filmt die tat auf der Straße vom dem Tätern unbemerkt oder so was in der Art.

Das wäre zumindest meine Vermutung.

[–] Zementid@feddit.nl 7 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

Und es ist de facto nicht durchsetzbar. Entsprechende Suchbegriffe auf einschlägigen Porno-Seiten und schon ist man theoretisch (temporär) im Besitz besagten (möglicherweise echtem) Materials. Kann allein durch das pre-caching der Seite passieren das Bilder geladen werden die nie angeschaut wurden. Exakt diese Diskussion kommt immer Mal wieder mit unterschiedlichen Ergebnissen auf.

Wie verbietet man digitales Material effektiv? Wie bestraft man es? Wann Absicht und wann Versehen? Alles sehr diffus und schwierig durch Gesetze festzunageln, vor allem im Globalen Internet... (ohne Zensur oder Überwachung ist jedes Gesetz nur Augenwischerei das kein Durchsetzungsvermögen hat)

[–] Flipper 13 points 4 days ago (1 children)

Beweise selbst anfertigen von Straftaten ist allerdings auch selten dämlich.

[–] Saleh 7 points 4 days ago

Ich hoffe, dass da tatsächlich Ermittlungen laufen, und wir dann in ein paar Monaten von Großrazzien in dutzenden Ländern hören.

[–] einkorn 6 points 4 days ago

Zudem was /u/sobanto@feddit.org gesagt hat, kommt hinzu:

Es kann vielleicht nicht gegen die Besitzer dieser Materialien zusätzlich vorgegangen werden. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass man zusätzlich gegen die filmende Person wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf Schmerzensgeld klagen kann.

[–] General_Effort@lemmy.world 3 points 4 days ago (1 children)

Natürlich gibt es ein Recht am eigenen Bild und Datenschutz, usw...

Also lass die Hysterie mal stecken, sonst wird das wie bei den "Kinderpornos". Leute in irgendwelchen Amateurpornogruppen oder -foren machen sich unbewusst und unweigerlich strafbar, weil sie den Hintergrund nicht kennen und unmöglich erkennen können. Wer mit Beweisen zur Polizei geht, hat erst mal selbst ein Verfahren am Hals...

Die Zahl der Sexualstraftaten im Netz explodiert!

Und natürlich braucht man die totale Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung, weil man sonst nichts gegen die illegalen Inhalte machen kann, Gut, zugegeben, das ist korrekt. Datenschutzrechte kann man nur durch Überwachung von Datenverarbeitung durchsetzen.