Wie müssen sich zugelassene Radfahrerinnen und Radfahrer auf Gehwegen verhalten?
„Auf Gehwegen [...] müssen alle Fahrenden ihre „Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. [...]“(VwV-StVO Zu Zeichen 239) „Der Radverkehr darf auf [...] (dem) Gehweg nur Schrittgeschwindigkeit fahren [...], muss dem Fußgängerverkehr Vorrang einräumen.“ (RASt, 6.1.6.4) und „[...] hat in besonderer Weise auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.“ (RASt, 6.1.6.4) „[...] Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten“ (VwV-StVO Zu Zeichen 239).
https://geh-recht.de/radfahren-auf-gehwegen.html#Verhalten
Das scheinen auch viele der Radfahrer, die auf Gehwegen fahren, nicht zu wissen.