this post was submitted on 07 Jul 2024
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Wehrhafte Demokratie

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[–] Schmerzbold 6 points 4 months ago* (last edited 4 months ago)

Hier der Gesetzgebungsvorgang samt Entwurf.

edit: Habs nur überflogen.

  • Die/der Polizeibeauftragte kann von Polizisten Auskunft anfordern, die nicht verweigert werden kann (außer wie üblich falls selbst/Angehörige belastend oder Geheimhaltungsgründe)
  • kann Akteneinsicht ersuchen (ausgenommen Personalakten!?), es gilt § 29 VwVfG NRW (🤣@Absatz 2)
  • muss bei Kenntnis von Straftaten Anzeige erstatten, d.h. ermittelt nicht selbst.
  • bei anderen Angelegenheiten ist der Vorgang den zuständigen Stellen zuzuführen, nehme ich an?

D.h. am Ende untersucht die Polizei sich doch wieder selbst.