this post was submitted on 17 Oct 2024
82 points (98.8% liked)

DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

2139 readers
311 users here now

Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

___

founded 6 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] KasimirDD 25 points 2 months ago (2 children)

Nein, steht ja auch im Text. Leergewicht 3 Tonnen, müsste also als LKW zugelassen werden, aber dafür fehlen die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen.

[–] Successful_Try543 11 points 2 months ago* (last edited 2 months ago)

Das Leergewicht ist dafür zweitrangig. Entscheidend für die Fahrerlaubnis der Klasse B ist die (zulässige) Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, also Leergewicht (inkl. 75 kg Fahrer) plus Passagiere und Gepäck. Das überschreitet laut Artikel schnell die 3,5-Tonnen-Grenze. Wenn der Cybertruck also von einem Fahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B bewegt werden soll, darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen im Fahrzeugschein eingetragen sein und nicht 4,2 Tonnen wie in den USA. Demnach bleibt noch für die Nutzlast 3500 kg - (4238 kg -1134 kg) = 396 kg übrig. Das ist weniger als bei meinem Kombi, der nur die halbe Leermasse hat.

Quelle von zGM und Zuladung des Cybertrucks https://de.wikipedia.org/wiki/Tesla_Cybertruck

[–] 30p87 10 points 2 months ago (1 children)

Ich halte das Ding, selbst wenn es unter 3 Tonnen wäre, eh für ein Sicherheitsrisiko. Ich passe jetzt schon sehr viel stärker auf, wenn ein Tesla in meiner Nähe fährt.

[–] B0rax 12 points 2 months ago (2 children)

Persönliche Meinungen sind aber der Zulassung egal. Da geht es um Fakten und Richtlinien. Wenn ein Fahrzeug die erfüllt, darf es zugelassen werden. Der cybertruck erfüllt sie nicht, damit ist eine Zulassung schlicht nicht möglich.

[–] stetech@lemmy.world 7 points 2 months ago* (last edited 2 months ago)

Also ich hätte immer gedacht, die fehlende Knautschzone der „Motor”haube würde den TÜV das Ding killen lassen, um ehrlich zu sein.

Fährt man mit so einem Ding gegen einen Baum, wird man doch einfach von der sich zurückgestoßenen Massivstahlplatte geköpft, oder?

Edith: Weiterlesen hilft. Heute lernte ich den Unterschied zwischen Einzel- und Typzulassung.

[–] Successful_Try543 7 points 2 months ago

Offenbar erfüllt ein Cybertruck mit entsprechenden Modifikationen, u.a. Kantenschoner und zusätzliche Rückleuchten, die Anforderungen für eine Einzelzulassung.

Für die Typzulassung werden noch andere Vorschriften, z.B. Crashsicherheit von Insassen und Fußgängern, relevant.