Quittenbrot

joined 5 months ago
[–] Quittenbrot 11 points 2 months ago (5 children)

Ich male denen auch gerne ein paar bunte Scheine, wo ganz groß 1000 D-Mark draufsteht. Mit den 1000€ können wir besseres anfangen.

[–] Quittenbrot 1 points 2 months ago* (last edited 2 months ago) (2 children)

Es ist mir absolut rätselhaft, wie man die Ungleichbehandlung in dem Fall verneinen kann. Dazu fällt mir dann auch wirklich nichts mehr ein.

In meinen Augen machst du bei der Sache einen Denkfehler. Eine nach Art. 3 GG zu ahnende Ungleichbehandlung läge vor, wenn zwei Leute für die gleiche Tat nach dem gleichen Gesetz (bspw. StGB) aufgrund ihrer Herkunft unterschiedlich verurteilt würden. Extremes Beispiel: der Deutsche kriegt einen Freispruch, der Ausländer lebenslang. Nur hier würdest du tatsächlich aus dem gleichen Normadressatenkreis vergleichen.

Der Fakt, dass der eine durch seine Eigenschaft als Asylbewerber gleichzeitig auch noch Normadressat jener entsprechenden Gesetze ist, ist für mich keine Ungleichbehandlung. Für dich? Aus diesen Gesetzen folgt ihm für die Tat ebenfalls eine Konsequenz, nämlich der Verlust des zuvor augrund dieses Gesetzes verliehenen Bleiberechts. Wenn du der Meinung bist, das wäre eine Ungleichbehandlung, müsstest du logischerweise die Ungleichbehandlung für die gesamte Wirkungsdauer des Gesetzes sehen und nicht erst in dem Moment der Abschiebung. Schließlich fällt der Ausländer ab Tag 1 unter dieses Gesetz, der Deutsche jedoch nicht. Die Ungleichbehandlung läge also die gesamte Zeit vor.

Das ist für mich der Denkfehler. Art. 3 GG soll vor Willkür des Gesetzes schützen, die ist hier jedoch nicht gegeben. Da dort, wo die Fälle gleich sind, gleich geurteilt wird.

Und wenn selbst das dich nicht überzeugt: unter Stichworten wie der Katzenstein-Formel findest du, dass aus Art. 3 GG nicht mal ein komplettes Verbot der Ungleichbehandlung erwächst, sondern eine sachliche Begründung dieser erfordert. Denn wie gesagt, verhindert werden soll die Willkür. Hier steht dazu schon eine Menge.

[–] Quittenbrot 8 points 2 months ago

"Schatz es wird Herbst, dahinten zieht die Regionalbahn mit den Punks über den Damm"

[–] Quittenbrot 12 points 2 months ago

Na ich denke mal, wie du schon zusammengefasst hast: "wir" pumpen jahrzehntelang Geld in diese Regionen, holen sie aus dem erbärmlichen Zustand der Spät-DDR in absolut gesehenen Wohlstand und weil nicht alles wie im Bilderbuch funktioniert (auch bundesweit), wählt man dort jetzt zur Belohnung Populisten und Verfassungsfeinde bzw. gerichtlich bestätigte Faschisten, allesamt auf Putins Kurs, quasi das Anti-Deutschland.

[–] Quittenbrot 13 points 2 months ago (9 children)

Bei aller Polemik: es fällt bei diesen Wahlergebnissen wirklich schwer, für diese Regionen eine Lanze zu brechen.

[–] Quittenbrot 7 points 2 months ago

Ach scheiß drauf! Die eigene positive Leichtigkeit darf man nicht an diese Dinge verlieren. Das passiert schon früh genug! Fremden Leuten zugewunken, na und! Wenn das das schlimmste wäre, dass uns mal ein wildfremder freundlich zuwinkt, dann wäre es ein echt gutes Leben.

Insofern weiterwinken! Sollen sie doch denken, was sie wollen!

[–] Quittenbrot 1 points 2 months ago (4 children)

Du hast jetzt ein weiteres Mal beschrieben, wie die Ungleichbehandlung aussieht und einfach behauptet, es sei keine.

Du bist der Meinung, es läge eine Ungleichbehandlung vor. Ich nicht - und habe probiert, dir meine Sichtweise zu erklären. Ich kann nicht rechtfertigen, was in meinen Augen nicht ist.

denn nur Menschen mit Waffe oder Kfz können andere auf diese spezifische Art gefährden.

Du kannst auch für BtMG-Vergehen den Führerschein verlieren. Obwohl du gar nicht im Straßenverkehr teilgenommen hast oder es jemals vorhattest. Es können da für manche, wie bspw Lehrer, sogar berufliche Konsequenzen drohen, für andere nicht. Wäre das dann nicht auch ungleich?

Aber selbst wenn man den Fokus nur auf den Unterschied Aus-/Inländer setzt: folgt man deiner Argumentation, müsste man in der Konsequenz jegliche Gesetze, die einen herkunftsbezogenen Unterschied machen zwischen Personengruppen als diskriminierend bezeichnen und sie auf den von dir behaupteten wackeligen Beinen sehen. Das beträfe das gesamte Asylsystem, aber auch alle Gesetze, die den Staatsbürger betreffen. Ich hoffe, wir sind uns einig, wie unrealistisch das wäre?

[–] Quittenbrot 15 points 2 months ago (1 children)

Es ist diskriminierend, wenn man mit dem Finger auf Diskriminierer zeigt!!1 /s

[–] Quittenbrot 1 points 2 months ago (6 children)

Der Unterschied liegt darin, dass wir aber die eine Person einfach und die andere doppelt “bestrafen”.

Nein, tun wir nicht. Die Strafe hat bei dem einen nur andere Auswirkungen als bei dem anderen. Dass das auch wo anders passiert, habe ich mit dem Führer-/Waffenschein deutlich zu machen versucht.

Menschen das offenbar emotional richtig finden.

Die Tatsache, dass der eine sein Bleiberecht verliert, ist keine emotionale, sondern eine juristische. Der Inländer kann wie gesagt gar kein Bleiberecht verlieren, weil er nicht unter dieses Gesetz fällt. Es findet keine Ungleichbehandlung statt. Es findet auch keine Diskriminierung statt, denn derjenige verliert nicht sein Bleiberecht, weil er Ausländer ist, sondern weil er straffällig geworden ist.

[–] Quittenbrot 0 points 2 months ago

Ein Beispiel wäre die Streamdrin BGKatja

Dazu kann ich nichts sagen, weil ich die Details nicht kenne. Sicherlich gibt es hohe Hürden, das halte ich allerdings auch für vertretbar, da wir von einer sehr speziellen Situation sprechen und Missbrauch verhindern müssen. Ich sehe jedenfalls nicht, warum der Streamerin nicht der gleiche Weg offensteht, den die Person aus meinem Artikel gegangen ist. Klar ist der anstrengend, aber möglich.

Du möchtest die Trennung zwischen Subsidiärem und Flüchtlingsschutz wieder schärfen (wenn ich dich richtig verstanden habe), während ich sie für komplett überflüssig und überholt halte.

Ich möchte, dass in der Diskussion die Trennung wieder vorgenommen wird, die real im Regelwerk existiert. Wir müssen erst mal wieder dahin, dass die Diskussionen auf Grundlage des momentanen Systems geführt werden und nicht mehr auf jeweilig gewünschten Interpretation/Wünschen, weil so ständig alle aneinander vorbeireden und Themen vermengen, die nichts miteinander zu tun haben.

Ausgehend davon kann dann geklärt werden, wie wir das System anpassen müssen, damit es den heutigen Gegebenheiten genügt.

[–] Quittenbrot 2 points 2 months ago

Nein, das gilt beispielsweise auch für Gefährder. Keiner der Personen an Bord hatte ein Bleiberecht.

[–] Quittenbrot 2 points 2 months ago (8 children)

Wie kann man das argumentativ rechtfertigen?

Indem man es als einen Prozess betrachtet. Diese Person verliert sowohl Freiheitsrecht als auch Bleiberecht, allerdings mit zeitlich versetzter Auswirkung durch die Haft.

Ich sehe auch keinen Widerspruch darin, für eine Sache zwei Dinge zu verlieren. Du kannst beispielsweise sowohl dein Freiheitsprivileg als auch dein Privileg/Recht zum Führen eines Fahrzeuges verlieren. Oder Waffenschein. Und zwar ohne, dass du dein Fahrzeug oder deine Waffe benutzt hast. Einfach, weil du dann als unzuverlässig giltst.

Der Deutsche kann sein Bleiberecht nicht verlieren, weil er keines hat. Er fällt als Inländer nicht in den Wirkbereich des entsprechenden Gesetzes.

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