Lemmchen
On a scale from 1 to 10, how autistic would you say you are? Because caring about proprietary motives on the wallpaper of other people sounds a little divergent to me.
Das merkt man zum Beispiel auch bei den Anträgen, die man stellen muss, um Rotorblätter fü Windräder zu transportieren. Da müssen entsprechend Straßen gesperrt werden, etc. Diese Anträge zu bewilligen dauert wohl viele Monate und verzögert damit den Ausbau den Windkraft massiv.
Wenn man sich dann mal anschaut wie viele dieser Anträge tatsächlich abgelehnt werden, versteht man das ganze Prozedere nicht. Bisher wurde kein einziger der Anträge abgelehnt.
Die Hauptrisiken, die bei Lachgaskonsum vorkommen, sind:
- Erfrierungen durch Konsum direkt aus der Kapsel
- Sauerstoffarmut während des Konsums
- Verletzungsgefahr während der Wirkung
- Angriff auf Kalziumkanäle im Hirn durch Vitamin-B-Mangel (bei regelmäßigem oder intensivem Konsum)
- Eventuelle ungewünschte Nebenwirkungen (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit; tritt meines Wissens aber auch nur durch Sauerstoffmangel auf)
Alles Sachen, die durch Beachten von Safer-User-Regeln komplett eliminierbar sind:
- Entkapsler mit Balons verwenden
- Zwischen einzelnen Zügen Luftholen oder zu Beginn Sauerstoff in Balon pumpen/atmen
- In ungefährlichem Setting, sitzend oder idealerweise liegend konsumieren
- Vitamin B supplementieren, mit Maß konsumieren
- Einfach nicht konsumieren
Ansonsten verlässt das Zeug so den Körper, wie es auch hineinkam. Es wird also nicht mal metabolisiert und belastet dadurch nicht Leber oder Niere und hat (soweit ich weiß) auch sonst keine Wirkung auf andere Organe.
Bei Interesse gerne mal hier rein schauen: https://rauschkunde.net/lachgasfibel-p-44979.html
Lachgas ist bei korrekter Anwendung quasi unschädlich für den Menschen. Ich verstehe nicht warum man hier statt Präventionsarbeit und Jugendschutz lieber Verbote fordert.
Und auch GHB/GBL kommen keineswegs nur als K.O.-Tropfen zum Einsatz (Stichwort Liquid Ecstasy), wobei ich hier die Einschränkung absolut nachvollziehen kann. Beziehen kann man das Zeug aber sowieso nur als Reinigungsmittel oder ähnliches. Da frage ich mich schon, ob die neuen Regelung überhaupt eine Verschärfung darstellen.
Edit: Ich glaube der Artikel ist einfach schlecht geschrieben. Hier klingt das ganze etwas anders: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/partydroge-bundeskabinett-billigt-entwurf-fuer-lachgas-verbot,UU1U7Pe
Was soll das bedeuten? Arbeit vor Ort?
Hineingebunden?
Ich nehme mal an, das gefährliche Werkzeug soll dazu dienen Schaden zuzufügen oder einzuschüchtern. In dem Fall greift die Definition bei GHB/GBL tatsächlich nicht. Trotzdem sollte der Einsatz solcher Mittel eine besondere Schwere rechtfertigen.
Die Waffe der Wahl für Ökoterroristen.
Das Verfassungsgericht und der Verfassungsschutz sind zwei verschiedene Entitäten. Beim Gericht geht es ums Verbot, beim Schutz um die interne Hochstufung, welche weitergehende Überwachungsmaßnahmen legitimiert. (So jedenfalls mein Verständnis)
So würde ich das jetzt nicht zusammenfassen. Die Begründung ist eine andere:
Wegen der vorgezogenen Wahl verschiebt sich nun wohl die Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes. Grund dafür ist die Chancengleichheit der Parteien. Je näher eine Entscheidung über die Einstufung einer Partei an den Termin für eine Bundestagswahl rückt, desto eher ist eine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien zu befürchten.
Entsprechende Überlegungen gab es bereits vor der Einstufung der AfD als Verdachtsfall 2021. Die Entscheidung fiel damals sieben Monate vor der Bundestagswahl.
"Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen Staatsorgane unmittelbar vor Wahlen alles unterlassen, was in irgendeiner Art und Weise geeignet ist, Einfluss auf die politische Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger zu nehmen", sagt Felor Badenberg (CDU) - heute Berliner Justizsenatorin, 2021 Vizepräsidentin des Bundesverfassungsschutzes und als solche maßgeblich an der Einstufung der AfD als Verdachtsfall beteiligt. "Das folgt aus dem Gebot äußerster Zurückhaltung der Verpflichtung des Staates zur Neutralität."