this post was submitted on 02 May 2025
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Deutschland

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[–] kossa 1 points 2 days ago* (last edited 1 day ago) (1 children)

~~Ne, nachrichtendienstliche Mittel dürfen sie ja ab jetzt erst einsetzen, das basiert alles auf öffentlicher Beobachtung.~~

Edit: ist Blödsinn

[–] Ephera@lemmy.ml 2 points 1 day ago (1 children)

Steht im Artikel anders und habe ich auch den ARD-Sicherheitsexperten schon explizit sagen gehört, dass durch die neue Einstufung keine offizielle Änderung daran passiert. Vom Artikel:

Im Februar 2021 wurde die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall heraufgestuft, [...]
Mit der Einstufung als Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz auch sogenannte nachrichtendienstliche Mittel bei der Beobachtung einsetzen, wie beispielsweise die Anwerbung menschlicher Quellen oder Finanzermittlungen durchführen. Auch Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung sind zulässig, allerdings nur nach vorheriger Genehmigung durch die G10-Kommission des Deutschen Bundestags.

Also die Abstufung ist:
Normale Partei → Prüffall → Verdachtsfall → Gesichert rechtsextremistisch

[–] kossa 1 points 1 day ago

Ah, true. Hatte ich anders abgespeichert, merci.