this post was submitted on 27 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Bei Themen wie Erbschaften und Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten finde ich das Konzept der Ehe richtig und wichtig und finde es gut, dass sich der Staat da nicht raushält.
Ehrlich gesagt sehe ich nicht warum anderweitig verpartnerte nicht gleich erben oder gesundheitliche Dinge regeln können sollten. Warum brauchen wir da eine gesetzlich geregelte Ehe dafür?
Wie würdest du denn "anderweitig verpartnert" definieren? Gilt man so, sobald man ein paar Wochen oder Monate miteinander ausgeht? Nachdem man zusammenzieht? Muss man Kinder haben? Wenn man von Kindern spricht, wie sieht es mit Sorgerecht und Elterlichen Pflichten aus?
Eine gesetzlich geregelte Ehe sorgt für rechtliche Sicherheit und klärt alle diese Fragen und weiter auf einmal.
Es ist aber unrealistisch anzunehmen, dass man die Ernsthaftigkeit einer Beziehung irgendwie staatlich feststellen oder überprüfen kann. Insofern würde ich mir wünschen, dass man das einfach den Verpartnerten überlässt und sie das selber einfach feststellen und festlegen können so wie sie das für ihre Beziehung haben wollen. Ohne dass es dafür einen Standesbeamten usw. braucht. Wer das Ritual und die traditionelle Ehe haben will kann das ja trotzdem machen. Ist dann aber halt Privatvergnügen. Die ganzen Verwaltungsangelegenheiten sollten davon nicht abhängig sein.
Und wie und wo stellst du die entsprechenden Festlegungen rechtssicher fest? Wie stellst du sicher, dass diese fair ausgestaltet sind und dem Willen der Betroffenen entsprechen?
Mal überspitztes Beispiel:
Du lernst jemanden kennen und ihr seid ein paar Monate zusammen. Dein unbekannter Onkel in den USA verstirbt und du erhältst ein unverhofftes Millionenerbe. Dein Jemand erfährt davon. Drei Tage später wirst du vom Auto angefahren und schwer verletzt. Dein Jemand taucht mit zwei Zetteln auf, unter die deine Unterschrift etwas krakelig gesetzt ist. Der erste Zettel sagt, dass du Jemand die volle Kontrolle über deine Gesundheit gibst. Der zweite Zettel sagt, dass du Jemand unsterblich liebst und alles vererben willst, was du besitzt, solltest du unverhofft sterben. Im Krankenhaus gibt Jemand zu Protokoll, dass du ausdrücklich gegen den Einsatz von jeglichen Maschinen zur Lebenserhaltung seist und sofort alles abgeschaltet werden soll...
Du brauchst mindestens in erster Stufe einen Vertrag, der notariellen beurkundigt und am besten hinterlegt ist. Statt zum Standesamt geht es dann also zum Notar. Aber der Vertrag könnte auch komplett ungerecht sein, also brauchst du zusätzlich eine rechtliche Beratung und im Nachhinein ggf. trotzdem eine gerichtliche Auseinandersetzung. Das ist übrigens bei regulären Eheverträgen, die also auf die Ehe aufbauen, schon so der Fall. Jetzt bräuchtest du das schon für die Basics wie Vertretungsvollmacht, Erbschaft, Elternschaft, Sorgerecht usw, die bereits gesetzlich für die Ehe geklärt sind.
In dem Moment, wo du gegenseitige Rechte und Verpflichtungen mit deiner Partnerin, deinem Partner eingehen willst, ist Ehe nicht das Komplizierteste, sondern das Einfachste Instrument. Ansonsten ist niemand gezwungen diese Rechte- und Verpflichtungen einzugehen.
Es gibt da auch einfachere Varianten zB Hinterlegen einer entsprechenden unterzeichneten Erklärung beim Amtsgericht wenn es denn Papierkrieg sein muss oder vielleicht könnte man ja so neumodische Dinge wie den ePerso befähigen? Es muss ja auch kein individueller Vertrag sein sondern es reicht ja "wir wollen eine Ehe-ähnliche Erbschaftsregelung vereinbaren ja/nein". Warum so kompliziert?
Gegenbeispiel wäre vielleicht der Organspendeausweis, da geht es auch um sensible Fragen und wann medizinische Geräte abgeschaltet werden sollen usw. und das geht auch easy mit nem mini kleinen Formular ohne Notar und Theater.