this post was submitted on 30 Sep 2024
27 points (96.6% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
2050 readers
370 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 5 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Das stimmt. Weil es aber neulich schon eine ähnliche Diskussion gab, lege mir folgenden Hinweis bitte nicht böswillig aus, der mich damals selber ziemlich überrascht hat:
In der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte wird genaugenommen gar kein tatsächliches "Recht auf Asyl" iSv "Recht, Asyl zu bekommen" eingeräumt, sondern nur das etwas merkwürdige "Recht, das gewährte Asyl zu genießen". Bei der ursprünglich angedachten "harten" Formulierung, tatsächlich ein "Recht auf Asyl" einzuräumen, haben die Staaten nicht mitgemacht. Außerdem haben sie sich die Hintertür eingebaut, dass dieses Recht aufgrund von Verbrechen aberkannt werden kann.
In Deutschland geht das Grundgesetz einerseits weiter und räumt politisch Verfolgten tatsächlich "hart" Asylrecht ein. Andererseits räumen wir uns mit Absatz 2 quasi den Ultimativ-Joker ein, der es uns technisch ermöglichen würde, nahezu jeden abzuweisen. Weil auf dieses Recht auf Asyl kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat der EU oder bspw. dem Schengenraum einreist. Also alle Länder, die uns umgeben. Lediglich die Einreise per Flugzeug oder Schiff würde da nicht drunterfallen und das macht allenfalls ein verschwindend geringer Teil.
Die Argumentation mit dem Recht ist also bei weitem nicht so wasserdicht, wie man vielleicht denkt. Der rechtliche Rahmen würde im Zweifel eine noch viel restriktivere Auslegung hergeben, wenn es eine entsprechende Regierung gerne so haben möchte. Das finde ich ganz gut im Hinterkopf zu behalten.
Ja, die Dublin Kriterien, praktisch für uns, blöd für die Grenzländer aber das wäre eine politische Diskussion.
Nur muss für solche Abschiebungen vorher immer noch geprüft werden, wer das ist und woher er kommt. Und das Einreiseland muss auch mitspielen. Tatsächlich scheitern wohl viele Abschiebungen schlicht an der Abstimmung zw. Deutschland und Zielland.
Bei all dem gelten aber halt weiterhin Regeln. Und ob die Auslegung entsprechender Regierungen mit Grundgesetz und Europarecht konform ist entscheidet im Zweifelsfall das Verfassungsgericht.
In diesem Fall nicht. Da die Person an einer unserer Landesgrenzen automatisch aus einem sicheren Drittstaat einreisen würde, fällt sie direkt unter Art.16a Abs.2. Eine Einreise und eine Prüfung fände überhaupt nicht statt, folglich auch keine Abschiebung, sondern direkt eine Abweisung an der Grenze. So verstehe ich jedenfalls den Wortlaut, freue mich aber über andere Interpretationen.
Ja gut, diejenigen, die bei der Einreise erwischt werden, kann man abweisen.
Seit wir nicht mehr jeden einzelnen Grenzübertritt kontrollieren, kann man aber nicht 100% vorher erwischen.
Gerade bei Landstraßen oder über die grüne Grenze wird eher weniger kontrolliert.