this post was submitted on 08 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Tja. Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr ist eine Straftat nach §315 StGB, das das jetzt passiert ist ja ziemlich logisch.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
Juristisch vermutlich im Rahmen, moralisch aus dem Ruder. Aber im Grunde war es zu erwarten, das ist richtig.
Naja auch moralisch ist es eher noch in der Grauzone, ich mag die letzte Generation echt nicht, aber Wohnungs Durchsuchungen sind trotzdem ein sehr tiefer Eingriff in den höchst persönlichen Lebensbereich. Andererseits kann ich durchaus verstehen das die Staatsanwaltschaft allen täter unzweifelhaft die Schuld nachweisen muss und möchte, was da getan wurde ist einfach keine Kleinigkeit, an der straße festkleben ist eine Sache, aber Flughäfen sind einfach besonders geschützt und die Aktion hatte durchaus das Potenzial viele Menschen zu töten, so ein scheiß Luftballon im falschen Moment am falschen Ort kann zum Flugzeugabsturz führen, besonders bei start und Landung, ich denke dieser Tatsache waren sich die Täter bewusst, andernfalls hätten sie keine Luftballons dabei gehabt.
Ich bewerte das deutlich milder als du und bin auch nicht gegen die LG. Aber darum geht's hier gerade nicht, sondern dass ich dir beipflichte, wenn du auf die entsprechende Gesetzgebung verweist. Die muss man nicht immer toll finden, aber genau dafür ist sie ja überhaupt gemacht.
Ich würde sogar persönlich sagen das Hausdurchsuchungen stärker reglementiert werden sollten, da dieses Mittel durchaus mißbraucht wird, siehe 1Pimmel Andi. Aber in diesem Fall hier sehe ich die Rechtfertigung überwiegend.