Netzkultur / Netzpolitik

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Alles rund um das Internet. Gerne auch die politische Seite zum Thema


Als Nachfolger für !netzpolitik@feddit.de


Wir sehen uns als einen selbstbestimmten Raum, außerhalb der Kontrolle kommerzieller Tech-Unternehmen.

Netiquette wird vorausgesetzt. Gepflegt wird ein respektvoller Umgang - ohne Hass, Hetze, Diskriminierung.

Die Regeln von feddit.org gelten.


Das Bild im Banner und Icon: Public Domain generated with Midjourney gefunden auf netzpolitik.org


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submitted 1 month ago* (last edited 1 month ago) by D_a_X to c/netzkultur
 
 

Besonders in der braunen Ecke des Internets, bei AfD, Pegida und Co., hat sich der Lachsmiley zu einer richtigen Waffe entwickelt. Warum argumentieren, wenn man einfach das schreiende Emoji nutzen kann, um jede Diskussion zu zerstören? Hier geht's nicht um humorvolle Einwürfe, sondern um gezielte Angriffe auf Fakten und gesunden Menschenverstand. Der Smiley wird zur Tarnung genutzt, um nicht mal im Ansatz konstruktiv zu sein. Diese Trolle marschieren mit einer Armee von Lachsmileys durch Facebook, als wäre es ein Kindergartenkampf um den größten Lutscher.

Lachend über Tote in der Pandemie, über brennende Wälder und steigende Temperaturen. Wenn Dummheit weh täte, wären diese Leute den ganzen Tag im Schmerzrausch.

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Did Automattic commit open source theft? (blog.pragmaticengineer.com)
submitted 1 month ago by voodoocode to c/netzkultur
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Google hat die Abkündigung von Chrome-Erweiterungen eingeleitet, die die Add-on-Architektur Manifest V2 verwenden. Die ersten Nutzerinnen und Nutzer erhalten im Chrome-Browser Benachrichtigungen, dass Manifest-V2-Erweiterungen ab sofort nicht mehr funktionieren.

Das prominenteste Opfer der Umstellung auf Manifest V3 ist wahrscheinlich der Adblocker uBlock Origin. Aber auch Add-ons wie Neat URL, das automatisch URL-Parameter fürs Tracking entfernt, laufen ohne Manifest V2 nicht mehr.

Das promineteste Opfer ist der User, der jetzt zu Firefox wechseln muss.

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Google will unbedingt vermeiden, dass es eine US-Gerichtsverfügung umsetzen muss, die mehr Wettbewerb um den Vertrieb von Android-Apps sowie damit verbundene Bezahlvorgänge zum Ziel hat. Der Konzern hat nicht nur Berufung angekündigt, sondern auch beantragt, dass die Gerichtsverfügung vorerst ausgesetzt wird, bis über die Berufung entschieden ist. Am Freitag soll das zuständige Bundesbezirksgericht über diesen Eilantrag entscheiden. Doch darauf will Google es gar nicht erst ankommen lassen.

Der Datenkonzern hat parallel einen Eilantrag an das übergeordnete Bundesberufungsgericht für den neunten Bundesgerichtsbezirk gestellt. Sollte das Bundesbezirksgericht nicht in Googles Sinn entscheiden, tut es vielleicht die Berufungsinstanz. Google behauptet, das Berufungsverfahren voraussichtlich zu gewinnen, und dass die Umsetzung der Gerichtsverfügung der ersten Instanz nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten würde. Das ist rechtliche Voraussetzung für eine Aussetzung der Verfügung. Sicherlich würde es Millionen kosten, den Play Store bis Monatsende umzuprogrammieren. Zudem sei eine Aussetzung im öffentlichen Interesse.

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submitted 1 month ago* (last edited 1 month ago) by D_a_X to c/netzkultur
 
 

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Bei strafrechtlichen Ermittlungen und im Strafprozess sind datenschutzrechtliche Grundsätze außer Kraft gesetzt. Ist das wirklich so, und welche Persönlichkeitsrechte gelten dann überhaupt noch? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich in der aktuellen Episode des c't-Datenschutz-Podcasts Auslegungssache.

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von Mike Kuketz:

Social Media ist KEIN Spiegel der Gesellschaft. Das geht zumindest aus einer aktuelle Studie hervor:

  • 3 % der aktiven Konten sind toxisch und verbreiten 33 % aller Inhalte
  • Zudem werden 74 % aller Online-Konflikte in nur 1 % der Gemeinschaften ausgelöst
  • 0,1 % der Nutzer verbreiten 80 % der Fake News

Das bedeutet: Soziale Medien zeigen oft extreme Ansichten und erwecken dadurch einen falschen Eindruck davon, was in der Gesellschaft als normal gilt.

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Mit einer neuen Spezifikation will die FIDO Alliance den Import und Export von Passkeys vereinfachen und sicherer machen. Konkret führt sie das Credential Exchange Protocol (CXP) und das Credential Exchange Format (CXF) ein. Nutzer können mit ihnen ihre Passkeys von einem Passwort-Manager verschlüsselt zu einem anderen kopieren, ohne wie bisher auf den unsicheren Umweg über CSV-Dateien auszuweichen. Die Spezifikation soll sich ebenfalls mit anderen Authentifizierungsinformationen nutzen lassen, worunter unter anderem herkömmliche Kennwörter fallen.

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Im Kampf gegen Marktmanipulation und Betrug mit Kryptowährungen hat das FBI zu ungewöhnlichen Mitteln gegriffen. Die Ermittler hoben kurzerhand ein eigenes Ethereum-Token und die dazugehörige Betreiberfirma mit dem Hype-gerechten Namen "NexFundAI" aus der Taufe. Sie engagierten dann ihre Ermittlungsziele für illegale Luftbuchungen, um den Wert des Tokens künstlich aufzublähen. Die Verdächtigen wollten sich anschließend durch Verkäufe eigener Kryptobestände bereichern.

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Der vor allem bei Computerspielern weitverbreitete Messenger Discord ist sowohl in Russland als auch in der Türkei nicht mehr erreichbar. Die beiden Länder haben den Online-Dienst gesperrt. Russland beschuldigt Discord, illegale Inhalte nicht gelöscht zu haben. Die Türkei verdächtigt einige Discord-Nutzer des sexuellen Kindesmissbrauchs, aber der Betreiber der Plattform weigert sich, IP-Adressen und andere Daten der Verdächtigen herauszugeben. Deshalb wurde der Zugang zu Discord in diesen Ländern unterbunden.

Die Betreiber Discords haben sich bislang nicht zu diesen Sperren und den Vorwürfen geäußert. Sie schreiben aber auf ihrer Status-Seite zu den Zugängen innerhalb dieser beiden Länder: "Uns sind Berichte bekannt, dass Discord in Russland und der Türkei nicht erreichbar ist. Unser Team untersucht diese Berichte derzeit."

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Seit zwei Wochen tobt ein Krieg im WordPress-Ökosystem. In einer neuesten Entwicklung verlassen Mitarbeiter den streitbaren WordPress-Gründer Matt Mullenweg, der die WordPress-Community mit einem Kampf gegen Wordpress-Hoster WP Engine spaltet. Acht Prozent seiner eigenen Belegschaft scheint seine Position nicht zu teilen. Es geht dabei um Forderungen in Millionenhöhe, um Erpressung, um "nukleare Optionen" und ganz groß aufgezogen um die Verteidigung der Zukunft von Open Source gegen profitorientierte Konzernriesen.

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submitted 1 month ago* (last edited 1 month ago) by Der_aus_Aux to c/netzkultur
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Da es sich bei einer solchen Maßnahme um einen grundrechtssensiblen Eingriff handelt, befristete der Gesetzgeber die Ermächtigung beim Jagen von Einbrechern zunächst auf fünf Jahre. Sie würde daher – ohne Verlängerung – am 12. Dezember außer Kraft treten. Das Parlament sah ferner eine Evaluierung nach drei Jahren vor, um die Effizienz der Klausel beurteilen zu können.

Befugnis wurde bislang kaum genutzt
Das Justizministerium hat diese Überprüfung durchgeführt. Allerdings fielen die relevanten Zeiträume in die Zeit der Corona-Pandemie, schränkt das Ressort von Marco Buschmann (FDP) ein. Damals hätten viele im Homeoffice gearbeitet und es sei zu einem Rückgang von Wohnungseinbrüchen gekommen. "Daher waren die erhobenen Zahlen nicht repräsentativ", heißt es weiter vom Justizministerium.** Deshalb sehe der Entwurf vor, die Befugnis zunächst um weitere fünf Jahre zu verlängern**. Ihre Effizienz solle dann erneut untersucht werden.
Die auf das Jahr 2022 beschränkte Evaluation habe gezeigt, dass eine einschlägige Telekommunikationsüberwachung "zwar nur in 0,08 bis zu 3,07 Prozent der wegen des Verdachts eines Wohnungseinbruchdiebstahls geführten Ermittlungsverfahren angeordnet wurde", schreibt die Exekutive in der Begründung des Änderungsantrags. "Anderseits konnten nach Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörden in diesen Fällen aber häufig verfahrensrelevante Ergebnisse erlangt werden, die eine Tataufklärung erst ermöglichten."

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LNP500 Zombiecalypse im Grunewald (logbuch-netzpolitik.de)
submitted 1 month ago* (last edited 1 month ago) by D_a_X to c/netzkultur
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submitted 1 month ago* (last edited 1 month ago) by D_a_X to c/netzkultur
 
 

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In der Auseinandersetzung um die Sperre der Kurznachrichtenplattform X in Brasilien hat das Unternehmen von Tech-Milliardär Elon Musk eine Millionenstrafe überwiesen – allerdings auf das falsche Konto. Laut einer Mitteilung des Obersten Gerichtshofs (STF) vom Freitagabend (Ortszeit) landeten die 28,6 Millionen Reais (4,77 Millionen Euro) auf einem Konto der Bundessparkasse (Caixa Econômica Federal) und nicht bei der Bank von Brasilien.

Bundesrichter Alexandre de Moraes habe verfügt, dass die Sparkasse die Summe auf das korrekte Konto überweisen müsse. Moraes hatte am 30. August die Stilllegung von X im größten Land Lateinamerikas angeordnet. Zuvor hatte die Nachrichtenplattform eine gerichtlich festgesetzte Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters verstreichen lassen. Zudem weigerte sich das Unternehmen, die Konten rechtsgerichteter Aktivisten zu sperren, die Verschwörungserzählungen und Falschinformationen verbreiteten.

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submitted 1 month ago* (last edited 1 month ago) by D_a_X to c/netzkultur
 
 

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Zwei Harvard-Studenten haben die Erfindung eines Alumni zweckentfremdet: AnhPhu Nguyen und Caine Ardayfio nutzten Metas kürzlich vorgestellte Smart-Brille, um in Echtzeit Passanten auf der Straße zu identifizieren. In einem Video zeigen sie, wie es theoretisch jeder nachmachen kann.

Meta-CEO und Facebook-Erfinder Mark Zuckerberg, der die amerikanische Elite-Uni ebenfalls besuchte, stellte seine Orion-Brille, auch Ray Ban Meta Smart Glasses genannt, diesen Monat der Öffentlichkeit vor. Sie ist bereits frei verkäuflich und bietet viele Möglichkeiten, Augmented Reality im Alltag zu nutzen.

Brille erkennt Gesichter auf der Straße

Die Möglichkeit, das Gesicht von jedem Menschen um sich herum mit öffentlich verfügbaren Datenbanken abzugleichen, um sofort die Identität und weitere Informationen zu erhalten, gehörte wahrscheinlich nicht zu den Dingen, die Meta seinen Kunden in erster Linie ermöglichen will.

Und doch lässt sich das Projekt namens I-XRAY theoretisch von anderen Nutzern nachmachen – was dafür nötig ist, erklären Nguyen und Ardayfo in einem öffentlich verfügbaren Dokument. Mit der Meta-Smart-Brille lässt sich das eigene Blickfeld live auf Instagram streamen. Das taten die Studenten und nutzten ein Computerprogramm, welches den Stream überwachte und mit KI die Gesichter erkannte. Dann wurden die Fotos in öffentliche Datenbanken eingespeist, um Namen, Adressen, Telefonnummern und sogar Verwandte zu finden. Diese Infos bekamen die Studenten dann direkt vor Ort auf ihr Smartphone.

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