Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

Regeln

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Alemannia Aachen will in den Profifußball zurück. Auch ein paar rechte Hooligans feiern am Tivoli ihr Comeback. Und die Vereinsführung? Arbeitet mit ihnen zusammen.

https://archive.fo/7jxyO

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Das Cannabisgesetz soll nicht wie geplant zum 1. April 2024 in Kraft treten, sondern erst sechs Monate später. Das bestätigten mehrere Landesminister Table.Media. Sie fordern, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben.

Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) erklärte, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten „nicht annähernd“ ausreiche, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“. [...]

Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ist verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. [...] Das Mindeste, auf das sich Berlin nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung um sechs Monate.

Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab.

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cross-posted from: https://feddit.de/post/9451376

Kollegen im Krankenhaus haben mir gesagt, dass in einigen Kliniken desselben Krankenhauses die Versetzung mit einer höheren Einstufung belohnt wird: nicht mehr Stufe 2, sondern direkt Stufe 3.

Was mich stört ist, dass diese extra 160 Euro Brutto, 85 Netto sind. Scheint nicht so lukrativ zu sein.

Was denkt ihr?

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geteilt von: https://feddit.de/post/9440711

Gericht gibt Land Berlin recht: Zimmer von Flüchtlingen dürfen bei Abschiebungen ohne Richterbeschluss betreten, Handys eingesammelt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) hat die Rechte von Geflüchteten im Abschiebeprozess geschwächt. In einem Berufungsprozess, den das Land Berlin angestrengt hatte, weil es in erster Instanz gegen einen jungen Mann aus Guinea verloren hatte, entschieden die fünf Richter am Dienstag: Die Polizei darf das Zimmer eines Flüchtlings im Wohnheim betreten um ihn zur Abschiebung abzuholen.

Und: Das bloße Betreten des Raums sei kein „Durchsuchen“, das laut Grundsetzartikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedurft hätte. Das OVG hob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts in diesem Punkte auf.

Auch in einem zweiten Punkt stellte sich der 3. Senat unter Vorsitz von Richter Kai-Uwe Riese auf die Seite der Innenverwaltung: Die Polizei durfte K. Gegenstände wie Handy und Portemonnaie wegnehmen mit der Begründung, dass er sich selbst oder andere damit gefährden könnte und so seine Abschiebung hätte verhindern können.

Dies hatte auch die Vorinstanz so gesehen und K.s Klage in diesem Punkt abgewiesen. Dagegen war der Geflüchtete in Berufung gegangen – diese wies das OVG nun zurück.

Der Anwalt des Klägers, Christoph Tometten, kommentierte gegenüber der taz enttäuscht: „Wenn die Polizei ohne richterliche Kontrolle in Wohnungen eindringen darf, um Menschen zur Abschiebung abzuholen, haben wir ein Problem. Wenn die Polizei Mobiltelefone sicherstellen darf, nur weil sie von Menschen mitgeführt werden, die abgeschoben werden sollen, haben wir ein Problem. Ausufernde polizeiliche Befugnisse sind eines Rechtsstaats nicht würdig.“

Die Frage der Rechtmäßigkeit von Handywegnahmen ist ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung, dies geschieht ebenfalls häufig bei Abschiebungen – erst am Flughafen wird den Menschen ihr Telefon zurückgegeben.

Ziel sei offenkundig die Benachrichtigung von Anwälten zu unterbinden, die möglicherweise im letzten Moment die Abschiebung juristisch verhindern könnten, sagen Flüchtlingsorganisationen.

Rechtsstaat

Die Polizei begründet die Handy-Wegnahme dagegen regelmäßig mit Sicherheitsaspekten.

Wer kennt es nicht? Ich wurde auch das dritte mal diese Woche mit einem Handy abgestochen. Wird langsam nervig.

„Aber dass man ein Handy verschlucken oder einen Polizisten damit verletzen kann, ist völlig abwegig“, so Tometten zur taz.

Insofern verletze die Sicherstellung des Handy die Grundrechte der Betroffenen – aus diesem Grund hat der Anwalt auch die Zulassung zur Revision beantragt.

Doch auch dies lehnte das OVG ab. Das Verfahren währte am Dienstag insgesamt nur kurz: Nach 40 Minuten beendete Richter Riese die mündliche Verhandlung am Vormittag, gegen Mittag war das Urteil da.

Immerhin: Für Ibrahim K. persönlich ist die Sache nicht mehr von Bedeutung. Seine versuchte Abschiebung wurde seinerzeit am Flughafen abgebrochen, kurz danach endete die Frist, in der er nach Italien hätte rückgeschoben werden können. Im Mai vorigen Jahres bekam er eine Ausbildungsduldung und macht nun eine Ausbildung zum Maler und Lackierer. Bis 2025 kann er mindestens in Berlin bleiben.

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Bundeskanzler Scholz erteilt einer Lieferung von Taurus eine klare Absage. Die Argumente, die er dafür liefert, stoßen bei Experten und Fachpolitikern auf starken Widerspruch.

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Sicherheitsexperte Gustav Gressel vom European Council for Foreign Relations (ECFR) widerspricht den Aussagen des Kanzlers. Für die Übergabe von Taurus an die Ukraine würde es nicht den Einsatz deutscher Soldaten auf ukrainischen Boden benötigen. "Das ist Herstellersache", so Gressel zu ntv.de. Die Taurus Systems GmbH, die ihren Sitz im bayerischen Schrobenhausen hat, sei demnach für die Programmierung und die Einführung in das System verantwortlich, nicht das Militär. "Es ist die Aufgabe des Herstellers, mit an den Ort zu reisen, an den der Taurus übergeben wird und sich die dazugehörigen Träger anzuschauen und die Programmierung zu übernehmen", so Gressel.

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Zum anderen spricht das ukrainische Militär seine Ziele mit den westlichen Lieferanten meist ab - so wie mit den Briten beim Angriff mit dem Storm-Shadow-Marschflugkörper oder mit Frankreich beim Scalp. Scholz sagt dazu, dass die Zielsteuerung und die Begleitung der Zielsteuerung, die Briten und Franzosen machen, in Deutschland nicht möglich sei. "Das weiß auch jeder, der sich mit diesem System auseinandergesetzt hat."

Sicherheitsexperte Gressel widerspricht dem. "Das wäre auch bei Taurus möglich", sagt er. Dafür müsse man lediglich klassifizierte Geo-Daten den Ukrainern geben, was über bereits existierende Protokolle möglich sei. Diese müssten nur angepasst werden.

[...]

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Wir dürfen an keiner Stelle und an keinem Ort mit den Zielen, die dieses System erreicht, verknüpft sein", sagte Scholz bei der dpa-Chefredaktionskonferenz. Deshalb stehe dies nicht als Handlungsoption als Nächstes auf der Tagesordnung.

"Diese Klarheit ist auch erforderlich. Ich wundere mich, dass es einige gar nicht bewegt, dass sie nicht einmal darüber nachdenken, ob es gewissermaßen zu einer Kriegsbeteiligung kommen kann durch das, was wir tun",

gequirlte scheiße wenn ihr mich fragt...

unsere Waffen töten schon jetzt Russen und mit der Taurus hätte die Ukraine die Chance das Böse schon an der Wurzel zu bekämpfen. Diese hirnlose Herauszögern und die fadenscheinigen Argumente spielen den Russen munter in die Karten, während in der Ukraine weiter Menschen sterben.

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