DetektivEdgar

joined 5 months ago
[–] DetektivEdgar 2 points 2 months ago* (last edited 2 months ago)

Krass, das ist ja fast schnell. Angesichts der vor allen Gerichten zunehmenden Verfahrensdauer glaube ich aber nicht an eine schnelle Lösung.

Früher konnten sich Gerichte in Urteilen auch noch kurz fassen. Heute hätte ein solches wahrscheinlich 400 Seiten und die zu schreiben dauert, wenn man mit zwei Fingern tippen muss, weil die Schreibkraft abgeschafft wurde und die Boomer jetzt selbst das Y auf der Tastatur suchen müssen.

/Nur halb scherzend

Edith: Zum Vergleich: Das SRP Urteil scheint 300 Randnummern zu haben, das letzte NPD Urteil 1000.

[–] DetektivEdgar 2 points 2 months ago (2 children)

Das wird nix.

Ein Verfahren dauert Jahre und wurde noch nicht Mal begonnen. Wer weiß, ob die sich je dazu durchringen. Absehbar wird uns das BVerfG nicht retten können.

Aus meiner Sicht gibt es nur eine Antwort: Die Dinge selbst in die Hand nehmen, sich einmischen und zb bei Diskussionen um Migration immer wieder klarmachen, dass die wirklichen Probleme woanders liegen. Das sind dicke Bretter, die man da bohren muss. Aber das macht niemand für uns. Auf die Parteien können wir uns nicht verlassen und die Medien befeuern das Thema auch immer wieder erneut.

[–] DetektivEdgar 17 points 2 months ago (1 children)

Spielt das wirklich noch eine Rolle? Die müssen gar nicht mit der AFD zusammen arbeiten, wenn Merz und Linnemann was zu sagen haben. Der AFDler hat gestern im ZDF ganz deutlich darauf hingewiesen, dass die CDU inzwischen einfach die AFD Positionen in Fragen der Migration übernommen haben. Die haben schon gewonnen auch ohne Koalition. Linnemann hat sich schwer abgemüht, da noch irgendwelche scheinbaren Unterschiede auszuarbeiten.

[–] DetektivEdgar 1 points 2 months ago (3 children)

Es ist mir absolut rätselhaft, wie man die Ungleichbehandlung in dem Fall verneinen kann. Dazu fällt mir dann auch wirklich nichts mehr ein.

Ob sich diese doch irgendwie rechtfertigen lässt, wäre ja eine diskutierbare Anschlussfrage. Aber dazu kommt ja nichts.

Zum BtmG kann ich wenig beitragen. Dass man wegen jedem Cannabis-Konsum Probleme mit der Fahrerlaubnis bekommen konnte, finde ich von außen betrachtet ebenfalls schwierig. Aber es gibt keine Gleichheit im Unrecht, daraus folgt fürs Asylrecht also absolut gar nichts.

Das beträfe das gesamte Asylsystem, aber auch alle Gesetze, die den Staatsbürger betreffen. Ich hoffe, wir sind uns einig, wie unrealistisch das wäre?

Auch hier hätten die Profs in der Uni einfach dran geschrieben: Der Verweis auf die herrschende Meinung ersetzt keine Argumentation.

Trotzdem danke fürs diskutieren ohne beleidigen. 😊

[–] DetektivEdgar 37 points 2 months ago (3 children)

Ich hab gerade die Berliner Runde im ZDF gesehen. Da haben alle bis auf eineinhalb Parteien von Migration als Problem gesprochen. Der AFDler hat zurecht gefeixt. Die brauchen gar nicht mehr Stimmen, wenn die anderen eh nach ihrer Pfeife tanzen. Die brauchen nicht Mal regieren.

Da braucht auch wirklich niemand Thüringen verachten, im Bund ist es ja keinesfalls besser. Das waren alles Menschen aus der Bundespolitik eben.

[–] DetektivEdgar 1 points 2 months ago (5 children)

Du hast jetzt ein weiteres Mal beschrieben, wie die Ungleichbehandlung aussieht und einfach behauptet, es sei keine. Statt sie zu rechtfertigen.

Dein Beispiel mit dem Führerschein oder Waffenschein ist dazu ungeeignet. Eine solche Nebenfolge kann man wegen besonderer Gefährlichkeit rechtfertigen, denn nur Menschen mit Waffe oder Kfz können andere auf diese spezifische Art gefährden. Noch dazu gibt es diese Nebenfolge nicht einfach so, sondern weil gerade eine spezielle mit dem Führerschein in Verbindung stehende Tat die Gefährlichkeit begründet. Damit sind die Beispiele in Vergleich zu Menschen ohne diese Scheine ungleich und dürfen oder müssen auch ungleich behandelt werden.

Wenn zwei Menschen andere Menschen töten und beide bestraft werden, aber nur einer abgeschoben wird, ist das eine Ungleichbehandlung von Gleichem. Diese müsste man rechtfertigen. Ich frage ein weiteres Mal, wie das geht?

Du kannst dich auch nicht einfach darauf zurückziehen, dass die Abschiebung nach Bestrafung "juristisch" sei. Das ersetzt keine Begründung, weil Gesetze von Menschen gemacht werden und auch rechtswidrig sein können. Das entscheidet das BVerfG ja auch regelmäßig. Ich bleibe dabei, dass die Rechtfertigung dafür bestenfalls auf wackeligen Beinen steht.

[–] DetektivEdgar 1 points 2 months ago (7 children)

Damit segelst du konsequent an dem vorbei, wovon ich gesprochen habe. Natürlich kann eine Tat mehrere juristische Konsequenzen gleichzeitig haben.

Der Unterschied liegt darin, dass wir aber die eine Person einfach und die andere doppelt "bestrafen". Wegen ihrer Herkunft. Für die gleiche Tat. Das steht argumentativ wegen Art. 3 GG auf wackeligen Beinen, auch wenn noch so viele Menschen das offenbar emotional richtig finden. Es ist ein sehr wesentliches Prinzip unseres Rechtsstaats, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss.

[–] DetektivEdgar 2 points 2 months ago* (last edited 2 months ago) (1 children)

Hast du mich richtig markiert? Genau darum ging es mir. Ich hätte es klarer ausdrücken können, aber wollte diesem Feindstrafrecht-Gerede von Hinrichtung entgegen treten. Der Universalimus der Menschenrechte scheint einigen hier recht fremd zu sein.

[–] DetektivEdgar 1 points 2 months ago (9 children)

"Dem Ausländer" wird es auch nicht "richtig gezeigt, weil er Ausländer ist", sondern er verliert durch seine Taten Privilegien, die erst mal allen zustehen. So wie du bspw. mit einer Haftstrafe dein Freiheitsprivileg verlierst.

Das ist ja gerade mein Punkt. Wir bestrafen die Person für ihre Tat mit einer Haftstrafe. Danach schieben wir sie ab. Also halt nur, wenn sie nicht hier geboren ist. Wie kann man das argumentativ rechtfertigen?

Warum verliert ein Mensch zwei Rechte (Bleiberecht, Freiheitsrecht), während der andere Mensch für die gleiche Tat nur eins verliert (Freiheitsrecht)?

[–] DetektivEdgar -1 points 2 months ago (1 children)

Ich finde es nicht schlimm, dass wer schlimme Straftaten begeht dadurch sein Recht auf Asyl verwirkt.

Das sehen viele so. Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger verstehe ich die juristische Rechtfertigung dafür. Wie funktioniert Resozialisierung in diesem Kontext?

[–] DetektivEdgar 1 points 2 months ago (13 children)

Wir reden doch gerade von einem Täter, der in Deutschland Taten begangen hat, oder hab ich was übersehen?

Dafür hat doch Deutschland die Jurisdiktion und das stärkste Interesse an Strafverfolgung. Du schreibst ja selbst, dass es die Gesellschaft schützt, wenn wir die Person inhaftieren. Wer sollte das sonst tun?

Mir ist klar, dass viele das Gastrecht verwirkt sehen, wenn jemand kriminell ist. Ich frage mich, warum das so sein muss. Die Strafe soll die Tat wieder gutmachen. Nach der Haft ist somit im juristischen Sinne alles abgehandelt.

Ist es dann nicht eine weitere faktische Strafe, die Person auch noch abzuschieben? Wie lässt sich das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG in Einklang bringen? Nach meinem Gefühl klingt dieser Reflex sehr nach "dem Ausländer müssen wir es jetzt aber richtig zeigen, weil er Ausländer ist".

[–] DetektivEdgar 5 points 2 months ago (24 children)

OK wow. Die Todesstrafe ist in Deutschland aus gutem Grund verboten, mit der Menschenwürde wäre sie unvereinbar. Welchen Vorteil hat die Welt, wenn wir einen solchen Menschen einfach abschieben, statt ihn in Deutschland nach einem rechtsstaatlichen Verfahren zu verurteilen und zu bestrafen? Und wie rechtfertigen wir, dass dieser Mensch nun einfach Menschen im Ausland gefährdet?

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