Doch obwohl der Polizei das Videomaterial vorlag, beschuldigte der zuständige Hauptkommissar die Radfahrerin ihrerseits, sie habe Autofahrer am Überholen gehindert und ermittelte gegen sie wegen Nötigung.
Fast wie die obligatorische Anzeige wegen Widerstand, wenn ein Demonstrant mal wieder einem Freund und Helfer gegen die Faust gesprungen ist.
Übel.