this post was submitted on 25 Jul 2024
24 points (85.3% liked)

DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

2052 readers
439 users here now

Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

___

founded 5 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] einkorn -2 points 4 months ago (1 children)

Ab 17 geht mittlerweile auch? Finde ich schon sehr kritisch. Mit 17 ist man ja noch nicht mal voll strafmündig. Gibt das dann noch Jugendknast, wenn ein Möchtegern-Rambo den anderen erschießt?

[–] Ooops 9 points 4 months ago (1 children)

Was heißt hier "mittlerweile"? Nur weil gerade die linke "Wenn wir uns nur brav zum Sterben hinlegen, wird uns auch nichts passieren"-Ecke mal wieder Märchen erzählt, um es anders darzustellen, werden sie nicht wahr.

[–] einkorn 1 points 4 months ago (1 children)

Seit wann gibts das denn?

In der Grafik von Wikipedia ist der freiwillige Dienst ab 17 auch angegeben, aber weder im Absatz auf der Übersichtsseite, noch auf der Detailseite finde ich spontan Informationen dazu. Auch wenn ich mich durch das Wehrpflichtgesetz klicke fällt mir nichts ins Auge.

Und steck mich bitte nicht mit den "Liebe besiegt alles" Baumknutschern in eine Ecke. Ich halte es nur schlicht und ergreifend für schwierig jemandem, von dem der der Staat selbst ausgeht, dass er/sie nicht voll strafmündig ist, eine Waffe in die Hand zu drücken.

Einschränkung bei der Entsendung zu Einsätzen hin oder her.

[–] Ooops 2 points 3 months ago* (last edited 3 months ago) (1 children)

Jemand möge mich korrigieren aber...

Wehrpflichtgesetz §5 (2): Einem Antrag auf vorzeitige Heranziehung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres und soll nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsprochen werden. Der Antrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Da keine der Änderungen an Paragraph 5 über die Jahre (siehe z.B. hier) den Teil berührten, würde ich einfach mal sagen: schon immer.

[–] einkorn 1 points 3 months ago

Ok, interessant.

Ich denke mal, das war bisher eben kein großes Thema, da ab 18 sowieso eingezogen wurde. Warum sich dann mit 17 freiwillig melden? Klar, es gibt wie immer Ausnahmefälle ...