this post was submitted on 25 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das ist das übliche Alter für Ausbildingen aller Art, wo soll jetzt das Problem sein?
Weil es da gewisse Diskrepanzen gibt. Wir stufen eine nicht volljährige Person nicht als geeignet ein einen PKW zu führen oder harten Alkohol zu trinken, aber als geeignet die Entscheidung zu treffen sich zu einem Soldaten ausbilden zu lassen?
Die Entscheidung zur Berufswahl ist halt keine für die man Volljährigkeit braucht und man kann sich ja später auch wieder umentscheiden. Und vor 18 wird man bei der Bundeswehr auch nicht in den Einsatz geschickt, was konsistent mit der Auto- und Alkohl Regelung ist. Seh keine Diskrepanzen.
Hängt vom Beruf ab. Es hängt in meinen Augen zumindest schon ein Geschmäckle an, wenn ich zur Ausbildung zum Krankenpfleger 18 Jahre alt sein muss, zum töten aber schon eher ausgebildet werden darf. Im privaten Bereich darf man auch erst mit 18 im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten.
In meinen Augen ist das keine Entscheidung ist, die ein Minderjähriger treffen kann/können sollte.
Es ist nicht so das sie dich als 17 Jähriger erstmal 10 Leute zum üben ermodern lassen. Es sind praktische, technische skills. Benutzung von Geräten und Maschinen, koordination im Team. Nichts was jetzt irgendwie super speziell ist oder man einem 17 Jährigen nicht zumuten kann.
In dem Fall ist das so weil man unter 18 keine Nachtschichten arbeiten darf.
Aber die Ausbildung kannst du schon mit 15 anfangen. Das ist also wieder analog dazu, dass man vor 18 auch nicht in den Einsatz darf.
Valide Punkte durchaus, ein wichtiges Ding, was man mit unter 18 nicht darf fehlt aber auch: Wahlrecht.
PKW führen darf man doch schon mit 16? Genauer ab 6 Monate vor dem 17. Geburtstag.
In Begleitung eines Erwachsenen, also nicht wirklich in eigener Verantwortung.
Und bei der Armee sind die ganz alleine mit Waffe unterwegs...? Es gibt so viele sinnvolle Argumente, das ist halt keines.
Wie in einem älteren Kommentar bereits erläutert, sind die 17-jährigen nicht ganz alleine mit Waffe unterwegs. Sie dürfen sie nur zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden und dabei stets unter besonderem Schutz und Aufsicht durch die Vorgesetzten. Also eben auch absolut nicht in eigener Verantwortung.
Naja, ich sehe da schon qualitativ einen Unterschied ob jemand in Begleitung ein Auto fährt oder in Begleitung den Umgang mit Schusswaffen lernt um andere Leute zu verletzen.