this post was submitted on 02 Apr 2025
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Nordrhein-Westfalen
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Fun fact: Die "Unzuverlässigkeit", mit der einem Waffenbesitzer das Recht dazu abgesprochen werden kann, muss sich nicht auf Delikte im Zusammenhang mit der Waffe beschränken.
Alleine mit 1,4 Promille im Blut Auto zu fahren beweist sie eigentlich schon genügend.
Damit ist eigentlich völlig irrelevant, ob er schon bei der Jagd betrunken war.
Mit 1,4 Promille eine Waffe zu führen, was durch die Entnahme aus dem Koffer gegeben ist, sollte hoffentlich seiner Jagd-Karriere ein Ende setzen.
Wäre es denkbar, dass er zwar seinen Jagdschein nicht wegen Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit der Jagd verliert, aber dann eben die Erlaubnis Waffen zu führen und dadurch dann indirekt den Jagdschein?
Nein, der Jagdschein ist die Erlaubnis.
Okay danke, das ergibt Sinn. Aus dem Fall kann vielleicht ein schönes Beispiel fürs Jurastudium werden.