this post was submitted on 16 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Was ich hier wirklich komisch finde (das mag aber an meinen mangelnden Jura Kenntnissen liegen), wenn eine Partei gesichert rechtsextrem ist und Rechtsextremismus quasi per Definition Grundgesetz/FDGO abschaffen will, dann heißt das, dass die Partei gegen das Grundgesetz ist. Eine Partei die gegen das Grundgesetz ist, muss dann in Folge doch quasi automatisch verboten werden oder zumindest verbietbar sein.
Das muss halt die Regierung, der Bundestag oder der Bundesrat beantragen (§ 43 BVerfGG). Von Scholz dem Verschwundenem und seiner SPD ist da ja eher nichts zu erwarten. Die Hoffnung stammt diesmal aus der CDU, so bitter das auch sein mag.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-cdu-abgeordneter-marco-wanderwitz-will-verbotsantrag-im-bundestag-einbringen-a-d7b77d66-b9ac-4226-8105-2747e19003c3
Gesichert rechtsextrem ist erst mal nur die Beurteilung einer Behörde (Landesverfassungsschutz) also der Exekutive.
Das ist erstens noch nicht umfänglich juristisch geprüft und zweitens kann die Exekutive nicht einfach so Parteien verbieten.
Die kann nur einen Antrag dazu stellen, das finale Urteil fällt dann die Judikative in Form des BVerfG.