ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!
📱 Empfohlene Schlaufon-Applikationen für Lassmich
Befreundete Kommunen:
Regeln:
1. Seid nett zueinander
Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.
2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbung
Alle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine Überfälle
Wer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-Maimais
Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine Falschmeldungen
Beiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.org
view the rest of the comments
Dir ist schon klar, dass es wenn es verboten wird, genauso den VVN-BdA, wie auch die NS-Mahnmäler trifft? Buddhisten in Deutschland dürfen schließlich auch nicht mit Hakenkreuzen herumlaufen, obwohl das Symbol in diesem Kontext keinen NS Bezug hat.
Und bei der AfD bin ich mir absolut sicher, dass sie genau das mitbezwecken, und bei der sehr rassistischen Berliner CDU wird es zumindest Teile der Partei geben, die sich über diesen Doppelschlag freuen.
Die Flagge des VVN-BdA wäre vermutlich nicht betroffen, ich halte ein rotes dreieck ansonsten sowieso für zu generisch um ähnlich behandelt zu werden wie das Hakenkreuz.
Die Geschmacklosigkeit deines Pfostens ist es zu implizieren, dass es um das Verbot des Symbols einer Antifaschistischen Organisation geht und nicht um die verdammte Hamas, nichtmals in deinem Kommentar mit angeblichem Kontext gehst du darauf ein.
Ehm doch? Es gibt einen Gleichheitsgrundsatz in Art 3 GG. Wenn man ein Symbol als Verfassungsfeindlich deklariert, dann greift das für jede Verwendung die nicht unter die Ausnahme aus § 86 StGB fällt:
(4) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Die Verwendung als Symbol einer Organisation fällt definitiv darunter. Als Mahnmal ist es damit ebenfalls nicht mehr geeignet, weil es in diesem Kontext als Symbol selbst wirken soll, und nicht nur der bloßen Berichterstattung über Geschichte oder Zeitgeschehen dient. Selbst zur Frage der Kunst, wird das in Deutschland restriktiv ausgelegt. So sind z.B. in Videospielen in Deutschland weiter keine Hakenkreuze zu finden. Auch nicht auf den Uniformen der "Nazizombies" in Call of Duty.
Dazu kommt dann noch die Geschichte, wie Berlin versucht hat den VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, weil er im Verfassungsschutzbericht Bayern erwähnt wurde. https://taz.de/VVN-BdA-wieder-voll-gemeinnuetzig/!5768978/
Hast du den von dir verlinkten Artikel der SZ gelesen? Da steht explizit drin, dass es in Ermangelung totaler Verbote (selbst beim Hakenkreuz) immer auf den Kontext ankäme:
Wie viele Gedenkmärsche von kommunistischen KZ Überlebenden gibt es noch?
Außerhalb dieses direkten Kontextes wird es wieder schwierig. Das Gesetz schreibt explizit, dass nur eine Verwendung für die benannten oder ähnliche Zwecke akzeptabel ist. Und das sind alles Zwecke, die nicht mit der Identifikation mit dem Symbol einhergehen. Das Recht, sich die Identifikation anzueignen, haben aber nur die Überlebenden selbst.
Der VVN-BdA identifiziert sich aber explizit mit dem Symbol. Und wenn es überhaupt noch direkte Überlebende gibt, werden diese auch in den nächsten Jahren altersbedingt sterben.
Schließlich halte ich es von dem Autor der SZ auch einerseits naiv und andererseits aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch, diese Entscheidung in die Hände von örtlichen Staatsanwälten zu legen.
Das war ein Beispiel des Autors und keine abschließende Aufzählung. D.h.: gleiches gilt natürlich auch für Dreiecke am Denkmal, auf Schildern an der Geschäftsstelle, etc. Weil es um den Kontext geht.
Siehe oben, die Überlebenden sind für den Kontext nicht relevant.
Das tut er auch nicht. Die Entscheidung liegt letztlich immer bei einem Richter. Seine Aussage ist, dass ein Staatsanwalt so etwas gar nicht erst verfolgen wird, weil es in diesem Kontext überhaupt nicht strafbar ist.
Edith: falls es dich interessiert, findest du hier eine fachliche Berichterstattung zu einem ähnlichen Fall, wo ein hinduistischer Yogalehrer wegen Hakenkreuz-Schmucks angezeigt wurde. Selbst bei so einem "eindeutig verbotenem" Symbol wie dem Hakenkreuz ist eine kontextabhängige Entscheidung zu fällen. Also in jedem Fall auch in so einem "weichen" Fall wie dem roten Dreieck.
Es ist zwar ärgerlich für die VVN-BdA, dass "ihr" Symbol derart angeeignet wird, juristisch werden sie jedoch nicht betroffen sein. Daher finde ich ebenfalls, wie andere, dass die von dir gewählte Darstellung irreführend/manipulativ ist.