this post was submitted on 10 Dec 2024
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Autoblöd
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Die Lage nicht zu berücksichtigen ist halt Murks. Gibt ja durchaus auch Leute, die erst in den Käseladen gehen und dann ein Eis essen. Die brauchen ja nicht zwei Stellplätze. Zumal wenn da ein Parkplatz ist, erhöht sich der Anteil an Kunden, die nominell als Fußgänger Kunde sind und nicht als Autofahrer. Das könnte man durchaus in einem Verkehrsgutachten berücksichtigen, sofern die Stellplatzordnung das zuließe.
Wäre auch so etwas was eine Stellplatzsatzung bedenken müsste: Fahrradstellplätze.
Klingt auf jeden Fall so, als ob die Stellplatzsatzung mal aktualisiert werden müsste.