this post was submitted on 27 Nov 2024
25 points (100.0% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
2096 readers
319 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 5 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
§ 60 Abs 1 StGB: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“
Der Grund warum hier nichts weiter verhängt wurde ist dass das deutsche Strafrecht anerkennt, dass die Folgen einer Tat in manchen Fällen Strafe genug sein können und das Gericht das in diesem Fall als gegeben ansieht. Was nachvollziehbar ist. Der Sinn einer Strafe besteht aus Resozialisierung des Täters, Abschreckung, und gegebenenfalls Schutz der Allgemeinheit. Das ist aber unter diesen Umständen alles nicht mehr nötig: Die Eltern empfinden ja scheinbar große Reue, wer sich vom potentiellen Tod des eigenen Kindes nicht abschrecken lässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen, und Schutz der Allgemeinheit ist hier auch nicht wirklich anwendbar, weil es um fahrlässige Vernachlässigung von Schutzbefohlenen, nicht um vorsätzliche Verbrechen gegen dritte geht.
Insofern stellt sich ja die Frage: Was würde eine Strafe erreichen? Wer keine gute Antwort darauf hat, sollte sich der Entscheidung des Gerichts anschließen.
Im Übrigen weiße ich auch darauf hin, dass ich auch der Zeit bei Gerichtsthemen nicht wirklich vertraue, das Urteil aber leider nicht öffentlich verfügbar zu sein scheint.
Ah OK, die Sache mit das die Folgen Strafe genug sein können kannte ich noch nicht. Macht auf jeden Fall Sinn.
Warum sagst du dann dass es "ganz klar" so ist wenn du es überhaupt nicht weißt?
Du vermischt hier glaube ich zwei Aussagen. Ich habe ganz klar nur im Bezug auf die Verletzung der Sorgfaltspflicht verwendet.