this post was submitted on 30 Oct 2024
5 points (69.2% liked)
Autoblöd
200 readers
3 users here now
founded 5 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Was darf Framing?
Er war 81 km/h zu schnell unterwegs. Wäre er "nur" 80 km/h zu schnell gefahren, hätte er sein Auto behalten können.
Haha ja, die Überschrift lässt es so klingen als ob die Versteigerung wegen 1 kmh zu viel stattfindet. Und die "Horror-Strafe" Autoentzug kommt in der westlichen Welt natürlich einer öffentlichen Hinrichtung gleich.
Naja, das ist schnell mal ein Äquivalent zu mehreren 10000 € Geldstrafe.
Du denkst das falsch: Das ist die Einziehung des Tatmittels / der Tatwaffe einer Straftat. Der Axtmörder bekommt völlig zurecht auch seine Axt nicht zurück, der Bankräuber seine Pistole und wenn dein Rechner voller Kinderpornografie ist, bekommst du den auch nicht zurück, selbst wenn das das neuste und sündhaft teure Macbook ist
Das ist schon klar. Mir ging es um den Zusammenhang mit dem Framing in der Überschrift.
Weißt Du, ob der Erlös aus der Versteigerung später mit seiner zu erwartenden Strafe verrechnet wird?
Auch bei der Einziehung von Tatmitteln gilt es die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Demnach würde bei dem PC voller Kinder"Pornographie" nur die Festplatte eingezogen werden.
https://www.loebisch.com/einziehung-von-computer-hardware-nach-strafurteil-4313/