this post was submitted on 14 Oct 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] Successful_Try543 5 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

Kann sein. Ich bin auch kein Jurist.

Außerdem war die Tötung in der DDR wahrscheinlich sogar legal.

Dass das auch nach damaligem Recht nicht legal gewesen sein kann, ist m.E.n. ein elementarer Rechtsgrundsatz (Rückwirkungsverbot), der dafür verantwortlich ist, dass er jetzt verurteilt wurde. Ähnliches haben wir ja auch kürzlich erlebt, als eine Schreibkraft eines KZ-Aufsehers verurteilt wurde. Das systematische Töten in den Lagern war auch nach den damaligen Gesetzen nicht legal. Demnach hatte sie auch gesetzeswidrig gehandelt.

Heimtücke ist auch heute nur eines der möglichen Mordmerkmale, die einen Mord vom Totschlag unterscheiden. §211 StGB

Edit: Aus dem Wikipedia-Artikel zum Rückwirkungsverbot:

Im deutschen Strafrecht gibt es vom Rückwirkungsverbot keine Ausnahmen (§ 1 StGB). Das Bundesverfassungsgericht hatte bezüglich der Mauerschützenprozesse jedoch entschieden, dass das Rückwirkungsverbot nicht gilt, wenn ein Gesetz für den Bereich „schwersten kriminellen Unrechts“ die Strafbarkeit ausschließt.[5] Es beruft sich dabei auf die Radbruchsche Formel.

Wahrscheinlich ist der Fall juristisch ähnlich gelagert. Dem Verurteilten hätte zum Tatzeitpunkt quasi bewusst sein müssen, dass die Grundlage der Legalität seiner Handlung Unrecht ist. Das ist zumindest meine Interpretation der Aussage. Ich bin kein Jurist.

Edit 2: Mord ist im StGB der DDR in §112 geregelt.