this post was submitted on 11 Oct 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

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[–] muelltonne 10 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Es ist etwas komplizierter. Wikipedia zur Hilfe:

Rechtslage Deutschland. In Deutschland sind politische Streiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt. Daraus könnten sich Schadensersatzansprüche der Wirtschaft gegen die zum Streik aufrufenden Gewerkschaften ergeben, sofern der Streik innerhalb der tarifvertraglichen Friedenspflicht stattfindet oder statt tarifvertraglicher Ziele politische Ziele verfolgen würde. Ein Generalstreik als arbeitsrechtlicher, auf tarifliche Regelungen gerichteter Streik ist nach deutschem Streikrecht nur dann rechtens, wenn die Gewerkschaften eine tarifvertragliche Regelung für alle Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige anstreben und die Form totaler Arbeitsniederlegung zur Erreichung tarifpolitischer Ziele dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.[5] Entsprechende gerichtliche Entscheidungen basieren auf einem Gutachten von 1952 und führten zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955. Ein ausdrückliches gesetzliches Verbot besteht nicht. Das Streikrecht wird allerdings im Rahmen mehrerer seitdem geschlossener internationaler Abkommen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Übereinkommen der ILO[6] und auch im Rahmen der Rechtsprechung des EGMR weiter ausgelegt. Mangels eines Anlasses haben sich die deutschen Gerichte jedoch noch nicht weiter damit auseinandergesetzt. Eine Ausnahmeregelung ist einzig dem Art. 20 GG zu entnehmen, der wie folgt lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [d. h. die verfassungsmäßige Ordnung, Anm.] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Generalstreik#Rechtslage_Deutschland

Und dieses Gutachten von 1952 stammt halt von einem strammen Nazi, der auch nach 1952 fleißig Karriere gemacht hat und die frühe Bundesrepublik prägte. Der ganze Artikel ist interessant, daher poste ich nicht nur Auszüge:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Carl_Nipperdey

Oder anders gesagt: Der lange Atem des Nationalsozialismus ist auch heute noch im Arbeitsrecht zu spüren. Und leider hat Nipperdey mit der Schadensersatzpflicht auch genau das Werkzeug gefunden, um alle Gewerkschaften davon abzuhalten, das zu probieren.

[–] lapislazuli 7 points 1 month ago

Hat ja toll geklappt mit der Entnazifizierung. Warum bin ich überhaupt noch überrascht, dass Deutschland ein durch und durch unternehmerfreundliches Land ist besonders im europäischen Vergleich...