this post was submitted on 11 Oct 2024
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Fahrrad
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Alles rund ums Fahrrad.
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Autofahrer erfasst ist eine Schuldzuweisung. Die Frage der Schuld an dem Unfall, ob nicht z.B. ein technischer Defekt, medizinischer Notfall oder sonstwas, das den Autofahrer selbst nicht zu aktiven Täter macht, vorgelegen hat, ist aber bis zum Abschluss der Untersuchung ungeklärt. Somit bleibt solange nur ein Auto erfasst ö.Ä. als neutrale Aussage übrig.
Naja, aber wann ist "neutral" wirklich "neutral" ? Bei 'nem Dooring-Unfall ist's ja meistens ein Autoinsasse, der unachtsam eine Autotür öffnet, und das Radfahry keine Zeit zum Reagieren hat ... trotzdem heisst es dann "Radfahrer fährt in Tür", und das wäre dieser Logik nach "neutral", beschreibt aber das Problem (unachtsame Autoinsassen) überhaupt nicht ... rechtlich sicher, aber im Gesamtkontext unfair ...
Beim Dooring sind zwei unachtsam: Der Insasse im Auto, der die Tür öffnet ohne ausreichend auf den Verkehr zu achten und der Radfahrer, der zu dicht am parkenden/haltenden Auto vorbeifährt:
https://www.radtouren-checker.de/fahrrad-fragen/wie-viel-abstand-fahrrad-parkendes-auto/
Das ergibt sich eigentlich, wie so oft, aus §1 StVO.
Deshalb sind auch (benutzungspflichtige) Radwege und Radfahrstreifen innerhalb der Dooring-Zone ausgewiesener Parkstreifen besonders widersinnig.
Edit: Die hier runterwählen sind entweder uneinsichtig oder zu doof zum Lesen.
Ganz so eindeutig scheint die Rechtsprechung nicht zu sein:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koeln-5O37220-fahrradfahrer-autofahrer-dooring-schadensersatz-haftung
Und in diesem Fall sieht das Oberlandesgerichts Celle den erforderlichen Abstand anders als das Landgericht Berlin lediglich bei 50 cm:
https://www.ps-verkehrsrecht.de/urteile/vorsicht-beim-tueroeffnen-autotuer-vs-fahrrad/
Rein rechtlich bräuchte es wohl ebenso erst eine rechtliche Einordnung um eine Mitschuld des Radfahrers festzustellen. In Verkehr selbst wird es den Radfahrern durch die Infrastruktur zumindest nicht leicht gemacht, entsprechende Erwartungen umzusetzen.