this post was submitted on 23 Sep 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das deutsche Strafrecht setzt an das Verhalten von Personen an. Dementsprechend ist es nicht möglich, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Deswegen ist strafrechtlich hier nicht so viel zu holen, denke ich Mal. Anders wär es vielleicht, wenn man zufällig wüsste, dass bestimmte Angestellte für die falschen Angaben verantwortlich sind.
Im Zweifel der Geschäftsführer, oder?
Der trägt zivilrechtlich natürlich Verantwortung und daraus kann man im Strafrecht sicher auch teilweise etwas ableiten. Aber hier stand ja Verleumdung im Raum und die setzt Vorsatz voraus. Das scheint mir hier eine recht hohe Hürde.
Hinter dem Betrieb der "KI" dürfte durchaus Vorsatz stecken, das macht eine Firma ja nicht, weil sie das eigentlich gar nicht will.
Ja, natürlich. Die Software wird vorsätzlich eingesetzt. Aber bei der Verleumdung muss sich der Vorsatz einer Person auch darauf beziehen, dass eine bestimmte Info falsch ist.
Eine Software, die Texte anhand statistischer Wahrscheinlichkeiten von Wortfolgen generiert, erzeugt zwangsläufig auch sachlich falsche Texte. Wer eine solche Software als "Assistenten" in ein Betriebssystem einbaut, nimmt billigend in Kauf, dass sie falsche Informationen verbreitet und die Benutzer das für bare Münze nehmen.
So kann man sicherlich argumentieren, wenn Eventualvorsatz reicht.
Mein Studium ist lange her und ich bin kein Strafrechtler, aber bei dem Aspekt, dass eine bestimmte Info falsch ist, braucht es wohl sicheres Wissen. Das wäre dolus directus 2. Grades, falls es jemand bei Wikipedia nachlesen will.
Das in Kauf nehmen ist weniger streng.