this post was submitted on 08 Aug 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
Das ist ein offizial Delikt das hat nichts mit Willkür oder sowas zu tun.
Es geht um die Willkür, die Wohnungen zu durchsuchen und dies als Bestrafung zu missbrauchen. Ob und wie sie vor Gericht verurteilt werden sollten ist eine andere Frage.
Ist auch keine Willkür, das ist laut §102 StPO ein mittel das zur Beweissicherung und Ergreifung von Tätern eingesetzt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html
Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht möglichst viele be und entlastende Beweise vor Gericht anzubringen um ein faires Urteil zu ermöglichen.
Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.
Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.
Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.
Die Prozesse sind nicht öffentlich also weist du davon mit Sicherheit nichts.
Und wie gesagt, das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Die Sache die 1Pimmel Andi abgezogen hat war Politisch motivierte "Willkür", das jetzt ist jedoch klar nach StPO und über die Sicherstellung und greichtsverfahren wird die Öffentlichkeit, also du, nicht informiert. Was soll man da finden, fragst du, grundsätzlich alle Indizien und Beweise für die tat welche gegen oder für die Beschuldigten eingesetzt werden, ergo auch online Foren Beiträge, Absprachen in privaten Chats, Geodaten (bsp Google maps Verlauf) und noch vieles weitere. Und die Willkür entsteht eben nicht allein durch die Entscheidung zur Hausdurchsuchung. Es ist außerordentlich anmaßend von dir dieses Rechtsmittel des Staates als Willkür zu bezeichnen wenn es sich ganz regulär im Rahmen der StPO bewegt und entsprechend eingesetzt wird.
Nur weil der Ablauf der tat in deiner Sicht klar sein mag, reicht das vor Gericht einfach nicht um eine Tat zu Beweisen.
Sag mir, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast, ohne zu sagen, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast.
Grundsätzlich sind Strafprozesse sehr wohl öffentlich. Und sehr wohl werden Hausdurchsuchungen auch als Mittel zur Einschüchterung und faktische Strafe eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel nennst du selbst. Beim Fußball kommt es auch vor und ob man eine LG Aktivistin mit vorgehaltener Waffe aus dem Bett zerren muss (so geschehen bei Carla Hinrichs), würde ich auch mindestens Mal bezweifeln.
Alle staatlichen Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das gilt auch für Hausdurchsuchungen. Diese sind ein starker Eingriff in die Grundrechte und mit Stigmatisierung verbunden. Man kann schon Mal die Frage aufwerfen, ob das hier verhältnismäßig war.
Ja du darfst daran teilnehmen, aber das tut in der Regel keiner und kein anwesender journalist führt liste über die Beweise. Außerdem war mir so das viele der LG Prozesse unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.
Ich habe auch nie bezweifelt das die Hausdurchsuchung durchaus als politisches Mittel eingesetzt wird und in einem anderen Kommentare sage ich auch, das ich diese Hausdurchsuchungen durchaus ebenfalls kritisch sehe, es ist aber laut SPO zulässig und darum geht es, außerdem darum das in diesem fall jetzt, wo es um den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr geht ziemlich sicher noch im Maß war, zu anderen Fällen habe ich keine Aussage getroffen, ich sagte ja sogar dass dinge wie bei 1Pimmel Andi ganz klar der Grundlage entbehren, von der LG Aktivistin weiß ich nichts, aber ich glaube dir einfach mal, das geht natürlich garnicht wenn das so passiert ist, das ist außerhalb jeglicher Form von Verhältnismäßigkeit.
Ich denke auch das Hausdurchsuchungen stätkeren Beschränkung unterliegen sollten, aber derzeit ist diese Aktion rechtlich abgedeckt, solange man nicht anfängt gewalt anzuwenden.