Man darf doch noch hoffen!!!!!
marshell
Ne ne, es geht nicht darum, dass die AfD dann mit den Grünen zusammen regieren, sondern das die für die AfD und die Grünen abgegebenen Stimmen dem Hubsi und seinen Chef Söder für ihre Mehrheit fehlen.
Daher verstehe ich den Post so, dass es für die Freien und die CSU egal ist, ob jemand sein Kreuz weiter rechts oder links von denen gemacht hat.
Danke dir erstmal für die umfassende Recherche.
I rest my case :-)
Ah so, ja, da hast einen Punkt. Sind die Preise bei den europäischen Nachbarn so viel niedriger? Die Frage ist ernst gemeint - seit EU-Roaming bin ich hier eher ahnungslos unterwegs.
Haven't updated my medal collection, yet. :-)
Ich finde es interessant wie hier dem Bund der schwarze Peter versucht wird zuzuschieben. Im Artikel steht ja schon, dass sie Finanzierung bis 2025 gesichert ist - Hälfte Bund, Hälfte Länder.
Aber nun wollen die Länder, dass der Bund die gerade anfallenden Mehrkosten alleine übernimmt, ohne die Länder. Kann ich irgendwie verstehen, dass Wissing hier eher verhalten optimistisch reagiert.
Meine Vermutung: viel Lärm um nix und nachher wird eh wieder geteilt.
Ist in der Tat komisch. Der billigste Tarif bei der Telekom US geht bei $60 USD los. In Deutschland bei €25 EUR. Ist zwar billiger, aber eher nur doppelt und nicht dreifach. Außerdem gibt es auch in den USA Billiganbieter wie Mint und bei denen gibt es die 5GB für $15 USD.
Es ergibt aus meiner Sicht nur Sinn mit dieser Besonderheit in den USA bei den Preisen: Die sind in der Regel ohne Steuern und Gebühren. Bei den €25 EUR ist aber alles enthalten, so dass aus dem $60 USD, je nach Bundesstaat, schnell $75 USD und mehr für den Verbraucher werden können. Hier kommt die Behauptung mit dem dreifachen Umsatz pro Kind schon hin.
Just my 2 cents...
Skyforce and Skyforce Reloaded from PlayStore are great.
Please accept my Gold Medal for this comment!
Gute Zusammenfassung, der ich mich anschließen würde.
Kein Anwalt hier, daher bitte mit Vorsicht genießen.
Du musst hier unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie/Umtausch. Bei der 24-monatigen Gewährleistung nach BGB ist weder die Original-Verpackung noch der (physische oder virtuelle) Bon notwendig, denn du berufst dich auf einen Mangel. In den, mittlerweile, ersten 12 Monaten wird davon ausgegangen, das der Mangel bereits an Werk bestand, in den zweiten 12 Monaten musst du es nachweisen können.
Hier musst du meines Wissen nur nachweisen können, dass das Produkt tatsächlich bei dem Händler gekauft wurde - Zeugenaussage oder Kontoauszug gehen hier hilfsweise auch, daher würde ich vermuten, dass deine paperless-Kopie hier auch geht.
Anders ist es bei Umtausch oder Garantie, also vom Händler freiwillig gewährte Ergänzungen. Weil freiwillig, kann der Händler so ziemlich alles wünschen, was sie/er will und das umfasst halt auch einen physischen Kassenbon.