this post was submitted on 22 Oct 2024
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Baden-Württemberg

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Titelbild: Burg Hohenneuffen - Tagungsort der Dreiländerkonferenz, die den Startpunkt der Gründung des Bundeslands Baden-Württemberg darstellt. entnommen von https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Burg_Hohenneuffen_Albtrauf.jpg unter CC BY-SA 3.0 de

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[–] einkorn 8 points 1 month ago (1 children)
[–] Darukhnarn 1 points 1 month ago (1 children)

Der Nationalpark an der Stelle ist ein politisches Konstrukt. Sinnhaft wäre er durchaus an anderer Stelle gewesen, hier muss man es klar so sehen, dass eine touristische Nutzung im Vordergrund steht. Über Walderhalt musst du dir in unserem Land auch keine Sorgen machen, dank LWaldG §9 sind wir da auf der sicheren Seite. Naturnähe ist in wie außerhalb der Nationalparkflächen im gleichen Maße gegeben, nicht standortheimische Baumarten ersetzen sich sukzessive durch den Klimawandel beziehungsweise durch gezielte Änderung durch die Bewirtschafter. Die meisten Arten, welche sich in den angrenzenden FFH-Gebieten wiederfinden sind Arten, welche auf die Bewirtschaftung durch den Menschen angewiesen sind, Maßnahmen für diese müssen auch im Nationalpark weiterhin umgesetzt werden.

[–] einkorn 4 points 1 month ago (1 children)

LWaldG §9

Ich bin jetzt kein Experte für das Landeswaldgesetz, aber §9 verbietet nur die Umwandlung in eine andere Nutzungsart, nicht dass der Wald regelmäßig abgeholzt wird.

Bei dem Nationalpark geht es ja explizit darum, dass dort keine Eingriffe mehr vorgenommen werden.

eine touristische Nutzung im Vordergrund steht

Wenn es das braucht, um ein größeres Naturschutzgebiet durchzudrücken, muss man wohl einen Tod sterben. Wir sehen ja in den USA, wie das System Nationalparks funktionieren kann.

[–] Darukhnarn 1 points 1 month ago

§9 Abs. 3 lesen. Die Forstdirektion fordert minimal einen Ausgleich von 1:1; je nach Bestockung bis zu 2:1. Ausgleich der über 1:1 hinausgeht kann auch in Form von Schutz und Gestaltungsmaßnahmen erbracht werden. Diese sind insbesondere Einbringung seltener Baumarten; Maßnahmen der FFH-Managementpläne oder Flächenstillegungen mit dinglicher Dicherung.

Gesetzeszweck ist die Mehrung und der Schutz des Waldes. Für weitere Informationen siehe Kommentar Dipper.

Das System Nationalpark wie in den USA kann hier nicht funktionieren, wir haben nicht diese Flächen. Die komplette deutsche Landschaft ist anthropogen überprägt, der Schwarzwald beispielsweise war komplett kahl geschlagen im 16/17ten Jahrhundert. Wir haben eine Landwirtschaft die den Naturhaushalt massiv verkippt, wir haben eine Siedlungsdichte die Nationalparke in Ausprägung der USA völlig unmöglich macht. Des Weiteren sind die Arten die wir hier schützen können durch Stilllegung die Arten, die durch eine normale Waldbewirtschaftung nicht an Individuen verlieren. Die Verlierer der Stilllegung sind Kulturfolger die eh bereits selten werden, also nahezu alle Offenland und Lichtwaldarten. Sinnhaft und auch schon viel weiter umgesetzt, aber nicht so sichtbar sind Biosphärengebiete und Natura2000-Gebiete. Die lassen nämlich Bewirtschaftung zu und schauen ob dadurch die geschützten Arten beeinträchtigt werden könnten, zusätzlich werden dort Maßnahmen zum Arterhalt vollzogen. Ist nur nicht so öffentlichkeitswirksam und bekommt deswegen kaum einer mit. Für Forschungszwecke haben wir auch schon seit Jahrhunderten Wald und sonstige Gebiete stillgelegt, siehe Bannwälder.