Was ich hier vermisse, da es eine Ampelkreuzung ist: Wie war denn die Schaltung? Das erwähnt weder dieser Artikel, noch die Nachricht, die die Polizei für die Presse veröffentlicht hat. Und bei den sonst genutzten Formulierungen klingt es so, als hätten die Beamten eine Liste abgearbeitet. Das macht mich hier etwas misstrauisch.
Klar, die Beamten können sich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, auf Sonderrechte aus § 35 StVO berufen. Aber damit ist auch eine gesteigerte Sorgfaltspflicht für den Sonderrechtsnutzer verbunden. Und gerade bei Ampelkreuzungen gibt es nicht wenige Entscheidungen, wo bei Sonderrechtsnutzer 100% der Haftung liegen.
Und ja, ich bin da etwas voreingenommen, nachdem mich in München fast ein Zivilwagen der Polizei gerammt hat. Der Wagen hatte Blaulicht und Sirene. Allerdings war ich als Fußgänger auf dem Fußweg, der auch noch durch einen Grünstreifen von der Straße getrennt war und der BMW kam von hinten angefahren.