this post was submitted on 26 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

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founded 5 months ago
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[–] Der_aus_Aux 9 points 3 months ago (1 children)

Deutschland stellt beim Falschgeld einen neuen Negativrekord auf: Im ersten Halbjahr 2024 gab es so viele gefälschte Geldscheine wie seit sieben Jahren nicht mehr.
Wie die Bundesbank mitteilte, waren es fast 39.000 Banknoten. Diese hatten einen Wert von 2,4 Millionen Euro.Mehr falsche Geldscheine - sogenannte Blüten - gab es zuletzt im ersten Halbjahr 2017 (mehr als 39.000).
Im Vergleich zum letzten Halbjahr 2023 stieg der Wert um 29 Prozent.Die Schadenssumme ist hingegen nur um knapp fünf Prozent gestiegen. Das liegt laut Bundesbank daran, dass Kriminelle vorzugsweise kleinere Scheine fälschen.

[–] Shialac@lemmy.world 1 points 3 months ago

Das ist deutlich weniger Falschgeld als ich erwartet hätte

[–] Onomatopoetikum 1 points 3 months ago (2 children)

Was passiert eigtl, wenn ich von eine/mir Kassiererin:in Falschgeld als Rückgeld bekomme, das entgegennehme und hinterher kommt das als Falschgeld raus - bin ich dann einfach 50€ ärmer?

[–] derGottesknecht 4 points 3 months ago

Ja, ab dem Moment wo es als Falschgeld bekannt wird ist es wertlos und muss vernichtet/abgegeben werden. Wenn man damit dann wieder besseres wissen versucht zu bezahlen macht man sich strafbar.

[–] Der_aus_Aux 1 points 3 months ago (1 children)

und hast ne Anzeige an der Backe, wenn ich mich nicht falsch erinnere.

[–] Onomatopoetikum 2 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

Das fände ich richtig affig. Ich hab währenddessen Wikipedia konsultiert:

Im Unterschied zu einem Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse, dem Tatbestandsirrtum (ignorantia facti), schließt ein Verbotsirrtum die Schuld eines Täters aus, wenn der Irrtum nicht vermeidbar war, geregelt in (§ 17 StGB). Der Grundsatz gehört zur Dogmatik der Irrtumslehre sowohl im Straf- wie im Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 16 f. StGB und § 11 OWiG). Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Unkenntnis der Tatsachen eine Entschuldigung sein kann, nicht aber die Unkenntnis des Gesetzes.

Klingt für mich jetzt erstmal danach, als könnte es dann zumindest nicht zur Verurteilung kommen