Ab dann wird die touristische Vermietung einer Wohnung für länger als insgesamt 90 Tage im Jahr nur noch mit einer Ausnahmebewilligung möglich sein.
Die Ausnahmebewilligung werden wohl recht viele Besitzer holen wollen..
Prinzipiell keine schlechte Regelung, mMn könnte man ruhig 120 Tage im Jahr per se erlauben..