Teurer als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen beispielsweise Neubauten sein, modernisierte Wohnungen, Wohnungen, für die zuvor schon ein höherer Preis bezahlt wurde sowie möblierte Wohnungen, die auf Zeit vermietet werden.
Allerdings nutzen einige Eigentümerinnen und Eigentümer nun genau diese Ausnahmen, um an der Mietpreisbremse vorbei Gewinn zu machen. Indem sie beispielsweise ihre Wohnungen mit Möbeln ausstatten und befristet vermieten - für deutlich mehr Geld als per Mietpreisbremse erlaubt wäre.