this post was submitted on 06 Apr 2025
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Deutschland

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[–] marius 6 points 3 weeks ago (2 children)

Nach § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB ist unter anderem strafbar, wer den Betrieb einer der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienenden Einrichtung oder Anlage dadurch verhindert oder stört, dass er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder eben unbrauchbar macht.

Heißt das, etwas vor den Blitzer zu stellen oder ihn mit Farbe zu besprühen ist auch eine Straftat?

[–] Kazumara@discuss.tchncs.de 3 points 3 weeks ago

Würde sagen besprühen ja, damit veränderst du die Sache. Aber etwas davor stellen ist eine interessante Frage, weil du ja nicht die Sache an sich unbrauchbar machtst, sondern nur ihren Blickwinkel störst.

[–] You 2 points 3 weeks ago (1 children)

Besprühen dürfte grundsätzlich darunter fallen. Ist halt die Frage, ob das unter beschädigen, verändern oder unbrauchbar machen fällt. Wenn jemand einen großen Strafrechtskommentar hat, könnte man da mal blättern.

Vor den Blitzer stellen ist interessant. Man zerstört oder beschädigt das Gerät dabei nicht. Beseitigen trifft nicht zu, weil das eine Entfernung der Sache voraussetzt. Wenn man etwas vor wichtige Teile klebt oder klemmt, dann würde es wohl drunter fallen. Wenn man ein entsprechendes Fahrzeug regelkonform davor abstellt (also ordnungsgemäßes Parken) dann könnte das zumindest den § 316b rauskegeln. Aber das ist keine Rechtsberatung, IANAL.

[–] superkret 2 points 3 weeks ago (1 children)

Wenn man ein Fahrzeug regelkonform davor abstellen kann, ist der Blitzer eh falsch aufgestellt.
Und sonstige Gegenstände im öffentlichen Raum einfach hinzustellen ist auch nicht erlaubt.

Rechtlich nteressant würde es, wenn man sich selbst davor stellt. Kann die Polizei da einen Platzverweis erteilen?

[–] You 3 points 3 weeks ago (1 children)

Wenn man ein Fahrzeug regelkonform davor abstellen kann, ist der Blitzer eh falsch aufgestellt.

Geht je nach Örtlichkeit wohl manchmal nicht anders.

Rechtlich nteressant würde es, wenn man sich selbst davor stellt. Kann die Polizei da einen Platzverweis erteilen?

Mir fällt zumindest kein Grund ein, warum sie es nicht könnte. Und dem sollte man Folge leisten.

[–] superkret 2 points 3 weeks ago (1 children)

Mir fällt zumindest kein Grund ein, warum sie es nicht könnte.

Weil es mein Freiheitsrecht einschränkt, mich im öffentlichen Raum aufzuhalten, wo ich will.
Das geht nur, wenn ein anderes Grundrecht schwerer wiegt.
Ob das der Fall ist, wenn es um die Funktionsweise eines Blitzers geht, ist zumindest diskussionswürdig.

[–] You 2 points 3 weeks ago

diskussionswürdig

Dann müsste man jetzt aber für alle Fallkonstellationen und die einzelnen Bundesländer die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme durchprüfen. Dir ging es ja um den Platzverweis.

Und da wird man wohl letztendlich dazu kommen, dass die Polizei dich wegschicken darf, um dadurch die ordnungsgemäße Durchführung einer der Sicherheit und Ordnung dienenden Geschwindigkeitskontrolle des Verkehrs zu ermöglichen.