this post was submitted on 25 Jul 2024
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Technik

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[–] Stitch0815 5 points 3 months ago (1 children)

In diesem weiteren Anlauf hat Axel Springer seine Argumentation geändert und hebt nun auf das Urheberrecht ab: Die Programmierung der Websites stellten nach dem Urheberrecht Computerprogramme dar, an denen Springer die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Ruft ein Webbrowser eine Seite auf, gelangt die HTML-Datei in den Arbeitsspeicher des Computers. Um die Seite darzustellen, interpretiert der Browser diese Datei und legt zusätzliche Datenstrukturen an. Ein installiertes Werbeblocker-Add-on beeinflusse diese Datenstrukturen, was nach Ansicht des Verlags "eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG" sei. Springer fordert Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

So ein quatsch hoffentlich fetzt das denen richtig um die Ohren und adblocker werden gefestigt

[–] GenosseFlosse 4 points 3 months ago (1 children)

Ich sehe HTML nur als unverbindliche Empfehlung, was irgend ein Browser daraus macht liegt ausserhalb meines Einflussbereichs. Wenn ein User mit windows98 und IE5 daherkommt der meinen DRM Videoplayer zur Anzeige von Werbung nicht unterstützt, muss ich damit leben. Genauso wie ich die Nutzer nicht zwingen kann Location oder notifications im Browser zu erlauben.

[–] muelltonne 2 points 3 months ago

Andersrum wäre es halt auch absolut absurd: Wenn ich als "Urheber" meines Webseitenquelltextes dann ein Recht darauf hätte, dass Browser diesen genau so anzeigen, wie ich will, dann kann es schlicht und einfach keine Browser mehr geben. Ich würde mich zwar sehr freuen, wenn ich Microsoft verklagen könnte, wenn Outlook mal wieder eine Mail zerfetzt darstellt. Aber auf der Basis kannst du keinen Browser bereitstellen