this post was submitted on 04 Jul 2023
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Streitbar, ob die Tante dann haftbar ist. Schließlich ist das Angebot "Kontakte freigeben" bewusst derart niedrigschwellig gehalten, dass es äußerst leicht fällt, das zu tun und das erweckt den Eindruck, dass es völlig unproblematisch sei. Der Plattformbetreiber muss nach meiner Auffassung dafür Sorge tragen, dass die Nutzer wenigstens wissen, dass sie eigentlich ein Einverständnis einholen müssen. Das gilt umso mehr, da man ja immer nur alle Kontakte freigeben kann und nicht nur ausgewählte. Sprich, der Plattformbetreiber muss davon ausgehen, dass der Nutzer Daten von Menschen liefert, die er nicht befragt hat, weil es völlig unplausibel ist, dass er von ca 300 Leuten das Einverständnis auf einmal eingeholt hat, nur weil ihm gerade ein Popup präsentiert wurde.
Ich sehe das absolut genau so, dass hier der Plattformbetreiber, also damals Facebook Inc., heute Meta Platforms Inc., die eigentliche Rechtswidrigkeit begeht.
In der Anklage damals waren diese allerdings überhaupt nicht als Beteiligte gelistet, daher stand es vollkommen außerhalb der Möglichkeit des Gerichtes ein entsprechendes Urteil zu fällen, und als Familiengericht hätte hierzu auch noch die Kompetenz gefehlt.
Ich vermute, mit einer entsprechenden Revisionsklage hätte man die Schuld von sich weisen können, aber dafür bräuchtest du einen ziemlich krassen Anwalt und viel Geld+Ausdauer, um eine entsprechende Grundsatzklage gegen WhatsApp durchzuboxen.
Daher würde ich trotzdem empfehlen, entweder sich keine Feinde zu machen, oder WhatsApp nicht zu nutzen bzw. mit technischen Mitteln den Zugriff auf die Kontakte zu verhindern.