this post was submitted on 08 Mar 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Überzeugt mich gerne von was anderem aber ich wage mal auf die Frage im Titel zu antworten mit: Weil es eine gute Lösung ist.
Mit den letzten Gesetzesänderungen zum „Werbeverbot“ steht rechtlich nichts gegen Abtreibungen wenn sie medizinisch irgendwie noch zu verantworten sind. Probleme bestehen eher in der Praxis und durch radikale Gegner.
Dass etwas, das ein Recht sein sollte, illegal ist und nur aktuell nicht bestraft wird, findest du eine gute Lösung?
Dass die Menschen, die die entsprechende medizinische Versorgung anbieten, sich ständig in rechtlichen Grauzonen bewegen müssen, weshalb es in vielen Gegenden überhaupt keine Angebote gibt, teilweise nicht mal in Großstädten, findest du einen guten Zustand?
Ich habe das Gefühl in den Diskussionen hier geht es um die Formulierung des Paragraphen im Strafgesetzbuch. Was erhoffst du dir von einer Umformulierung? Mit welcher Art von Formulierung wärst du zufrieden? Insbesondere welche konkreten Änderungen zum jetzigen Gesetz wünschst du dir?
Edit: btw, es ist ziemlich klar geregelt wann eine Abtreibung legal ist und wann nicht. Es ist keine Grauzone.
Naja, nicht nur. 12 Wochen sind meiner Meinung nach viel zu wenig und die Pflicht zu einer Beratung finde ich auch nicht ok.
Die exakte Formulierung ist diesbezüglich eher nachrangig.
Ja, da stimme ich dir zu. Das ist auch im allgemeinen eine viel sinnvollere Diskussion als über die Formulierung zu streiten.
Ein Beratungsgespräch bei einem zweitem Arzt finde ich sinnvoll, aber die 3 Tage wartezeit sind zu viel. Die 12 Wochen könnte man auch ausweiten.
Ja und nein.
Erst zu letzterem: Das Angebote schwer zu finden sind ist ein echtes Problem und u.a. darauf bezog ich mich oben als ich von den Problemen in der „Praxis“ gesprochen habe.
Jetzt zum anderen Punkt: Niemand bewegt sich hier in einem rechtliche unsicheren Rahmen. Es ist ja nicht so dass auf Strafe aus rein gutem Willen eines Staatsanwalts verzichtet wird, nein dass ist alles fest in Gesetze gebunden und fix geregelt. Nichts mit Graubereich. Ja, ich halte dass für eine gute Lösung. Vermeidet eventuelle Verfassungsprobleme, hält aber vor allem auch die konservative Ecke des Landes still und schafft es dennoch den Betroffenen einen klaren Weg zu geben und ihnen staatliche Absicherung zu geben.
Ich finde "hält die Konservativen still" irgendwie kein gutes Argument. Mit der Argumentation könnte man auch sagen, die Lebenspartnerschaft, die ja die meisten Vorteile der Ehe hatte, war für gleichgeschlechtliche Paare ausreichend und hielt die Konservativen still. Es geht aber ja gerade auch darum, einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen und Sichtbarkeit und Sicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Klar ist Abtreiben nicht schön, aber es ist einfach das Recht einer Frau, die ungewollt schwanger ist, dass sie diese Schwangerschaft beendet - und sie sollte weder rechtlichen noch gesellschaftlichen Sanktionen und Schwierigkeiten ausgeliefert sein dadurch. Wirkliche Klarheit und Absicherung würde man mMn. schaffen, wenn man ganz offen die Abtreibung unter definierten Bedingungen als ganz normale medizinische Behandlung erlaubt.
Es ist immer noch strafbar, nur ist momentan dafür die Strafe ausgesetzt. Das ist ein großer Unterschied zu legal
Abtreibungen sind erstmal illegal. Da hast du Recht. Im 218a werden jedoch ganz klare Ausnahmen von diesem Verbot formuliert. Das ist nicht das gleiche wie die Aussetzung der Strafe. Es ist ganz klar geregelt, in welchen Fällen Abtreibungen Straffrei und somit legal sind. Ein Beispiel für ein ausgesetztes Gesetz wäre die Wehrpflicht. Sie steht immer noch im Gesetz, wird aber nicht mehr angewandt.