this post was submitted on 23 Jun 2023
0 points (NaN% liked)
Finanzen
1791 readers
1 users here now
founded 1 year ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Leider nicht direkt. Aber wenn der Ehepartner alles bekommen soll, ist ein Berliner Testament eine Option. So wird das Geld bei dem Partner praktisch "geparkt" und im Idealfall überlebt der Partner deinen Vater.
Kurz & knapp
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können sich mit dem ein Berliner Testament zum Alleinerben bestimmen
Der länger lebende Partner erbt zunächst das gesamte Vermögen
Erst wenn beide Partner verstorben sind erben die Kinder/nächsten Verwandten
Bei großem Vermögen sind steuerliche Nachteile möglich
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/berliner-testament/
Das Berliner Testament hat aber andere (zum Teil massive) Nachteile.
Berliner Testament hilft OP auch nicht, wenn Vater trotzdem seinen Pflichtteil einklagt.
Das ist meines Wissens nicht richtig. Sobald das Geld an den Partner vererbt ist ist es seines und sein Testament gilt im Todesfall - und in dem wird der Vater wohl kaum freiwillig bedacht sein. Die fette Passage bezieht sich auf den Fall, dass VOR dem Tod alle anderen Erben gestorben sind.
Pflichtanteile sind davon doch aber unberührt? Ggf. könnte der Vater versuchen bei einem Berliner Testament den Pflichtanteil sogar einklagen.
Ansonsten könnten uneheliche/voreheliche Kinder des TS auch komplett ohne Erbe ausgehen.
Die Formulierung finde ich unglücklich. Es ist nicht "sein" Testament, sondern das gemeinsame. Genau dieser Vorteil kann ja auch später mal zum massiven Nachteil werden. Es ist nicht dasTestament von der Partnerin des TS, sondern eine gemeinsame Willenserklärung von beiden zusammen. Dadurch gelten auch die gesetzlichen Regelungen, welche die Verwandten des TS betreffen, wenn die Partnerin stirbt. Sie kann ja nicht ohne weiteres nach dem Tod des TS ein neues Testament aufsetzen, da das vorhandene nicht mehr (ohne weiteres) aufgelöst wer den kann.
Edit: Passend dazu: Die Partnerin wird nicht "Erbin", sondern "Vorerbin":
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/vor-und-nacherbschaft/vorerbe.html