this post was submitted on 23 Jun 2023
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Finanzen
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Pflichtanteile sind davon doch aber unberührt? Ggf. könnte der Vater versuchen bei einem Berliner Testament den Pflichtanteil sogar einklagen.
Ansonsten könnten uneheliche/voreheliche Kinder des TS auch komplett ohne Erbe ausgehen.
Die Formulierung finde ich unglücklich. Es ist nicht "sein" Testament, sondern das gemeinsame. Genau dieser Vorteil kann ja auch später mal zum massiven Nachteil werden. Es ist nicht dasTestament von der Partnerin des TS, sondern eine gemeinsame Willenserklärung von beiden zusammen. Dadurch gelten auch die gesetzlichen Regelungen, welche die Verwandten des TS betreffen, wenn die Partnerin stirbt. Sie kann ja nicht ohne weiteres nach dem Tod des TS ein neues Testament aufsetzen, da das vorhandene nicht mehr (ohne weiteres) aufgelöst wer den kann.
Edit: Passend dazu: Die Partnerin wird nicht "Erbin", sondern "Vorerbin":
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/vor-und-nacherbschaft/vorerbe.html