this post was submitted on 25 Jul 2024
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Fahrrad

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Alles rund ums Fahrrad.

Technik, Verkehrswesen, Touren, was auch immer.

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[–] Successful_Try543 12 points 3 months ago* (last edited 3 months ago) (9 children)

Während tonnenschwere Autos und LKWs im Zentimeterabstand an Fahrradfahrern und Fußgängern mit 50 km/h vorbeifahren dürfen, soll der Fahrradanhänger plötzlich ein Risiko sein, das massiv beschränkt werden soll?

Ein bisschen weniger Polemik bitte. Erstens dürfen Radfahrende schon immer nur mit angemessenem Abstand überholt werden. Es kontrolliert und ahndet nur keiner. Zweitens hat das Eine mit dem Anderen nichts zu tun.

Zudem gibt es demnächst eine europäische Norm, die Anhänger ohne Bremssystem bis 100 kg erlaubt. Zur Erinnerung: Wissing will hier einen deutschen Sonderweg einschlagen und gerade mal die Hälfte davon in Deutschland zulassen.

Eine solche Reglementierung eines Sektors, der bisher kaum einer Reglementierung bedurfte und zu der es offensichtlich auch keine Notwendigkeit gibt (bis zu einem Gewicht von 100 kg, was tatsächlich eine Art magische Grenze für die Fahrradtechnik darstellt), würde die dringend notwendige Verkehrswende massiv ausbremsen.

Dass ausgerechnet die "freiheitsliebende" FDP eine eine über die Norm (technische Gründe) herausgehende Beschränkung umsetzen will, zeigt, dass sie eine reine Autofahrerpartei ist.

[–] oliver@friendica.xyz 3 points 3 months ago (6 children)

@Successful_Try543 @mettwurstkaninchen

Erstens dürfen Radfahrende schon immer nur mit angemessenem Abstand überholt werden.

Bis 2020 gab es keinen Mindestabstand beim Überholen.

[–] JASN_DE 2 points 3 months ago (1 children)

Das ändert ja nichts an der Aussage.

[–] Successful_Try543 1 points 3 months ago* (last edited 3 months ago) (2 children)

Richtig, es galt beim Überholen nach §5 das, was heute noch gemäß §1, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht, z.B. im Fall gilt, dass Radfahrende auf einer separaten Fahrbahn fahren, nämlich, dass "ausreichender Seitenabstand" einzuhalten ist. Für Doofe hat man das dann mit 1,5 m bzw. 2 m Mindestabstand spezifiziert. Rücksichtslose Arschlöcher halten sich nur weiter nicht daran.

[–] oliver@friendica.xyz 3 points 3 months ago (1 children)

Für Doofe hat man das dann mit 1,5 m bzw. 2 m Mindestabstand spezifiziert.

Ich würde ja eher sagen: Für Gerichte.
Beispielhaft habe ich da noch den Fall in Erinnerung, als ein Radfahrer extrem knapp überholt wurde und aus Frust auf die Blechbüchse gehauen hat. Der Büchsenhalter ging erfolgreich wegen mutwilliger Sachbeschädigung vor und wurde seinerseits wegen dem gefährlichen Überholmanöver freigesprochen. Da der Fahrer nicht zu Schaden gekommen sei, sei der Abstand - juristisch offensichtlich - ausreichend gewesen.

Versuch dem Blödsinn mal juristisch was zu entgegnen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es Zufall war, dass man hier ursprünglich keinen Abstand definiert hat.

[–] Successful_Try543 1 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

Klarer Fall von Autojustiz.
Ausreichender Abstand ist eigentlich so, dass ein Radfahrer zur Seite umfallen könnte ohne, dass der Autofahrer drüber fährt. Das hab ich jedenfalls seinerzeit so in der Fahrschule gelernt.
Gehen wir erstmal davon aus, dass die StVO in ihren Grundzügen noch aus einer Zeit stammt, in der Autoverkehr noch eher die Ausnahme als die Regel war.

[–] Dirk@lemmy.ml 2 points 3 months ago* (last edited 3 months ago) (1 children)

Für Doofe hat man das dann mit 1,5 m bzw. 2 m Mindestabstand spezifiziert.

Die 1,5 bzw. 2 Meter gelten vom rechten Außenspiegel zum linken Lenkerende. Das ignorieren viele Autofahrer selbstverständlich.

[–] Successful_Try543 1 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

Das siehst Du falsch. Die verschätzen sich nur schon dabei, wie viel 20 cm eigentlich sind und das setzt sich bei 2 m entsprechend fort.

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