this post was submitted on 13 Jun 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Umgekehrt eben:
Denkst du denn, dass es vielleicht, zwecks Verfügbarkeit, einen Unterschied gibt zwischen dem öffentlichem Nahverkehr und Privat -Fahrzeugen?
Ich hab mich beim Lesen der Begründung erst mal gefragt, ob denn genau angekündigt wurde, welche Straßen blockiert werden, ansonsten hätte ja absolut JEDER, der in Berlin unterwegs ist, laut Gericht vorsorglich auf den ÖPNV umsteigen können.
Da würde ich bezweifeln, dass der ÖPNV diese Kapazitäten hat. Ich war zwar erst einmal für ein paar Tage in Berlin, aber die U-Bahnen und Busse waren schon immer recht voll, trotz gleichzeitig voller Straßen. Und Busse fallen ja eh weg, denn diese sind ja genau so betroffen wie Autos, bleibt eigentlich nur die U-Bahn. Also meint das Gericht, dass sämtliche Leute, die in ihren privat Autos und in Bussen unterwegs sind, in die U-Bahn passen würden, wenn das als Alternative genannt wird?
Mhhh also das ist in Bezug auf die Letzte Generation jetzt schon etwas konstruiert mMn.
Unabhängig davon betrachtet verklagt auch niemand die Gewerkschaften aufgrund der Streiks wegen Nötigung. Der recht spontan angekündigte Streik wurde unterbunden, aber das war auch das Höchste der Gefühle.
Von daher sage ich spontan: Lirum Larum wie rum. Ist beides Protest, keine Nötigung.