this post was submitted on 13 Jun 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

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Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die "Letzte Generation" bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei "hinsichtlich der üblichen Stauzeiten" in Berlin noch "moderat". Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. "Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen", so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

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[–] Taxxor@feddit.de 0 points 1 year ago

Ich hab mich beim Lesen der Begründung erst mal gefragt, ob denn genau angekündigt wurde, welche Straßen blockiert werden, ansonsten hätte ja absolut JEDER, der in Berlin unterwegs ist, laut Gericht vorsorglich auf den ÖPNV umsteigen können.

Da würde ich bezweifeln, dass der ÖPNV diese Kapazitäten hat. Ich war zwar erst einmal für ein paar Tage in Berlin, aber die U-Bahnen und Busse waren schon immer recht voll, trotz gleichzeitig voller Straßen. Und Busse fallen ja eh weg, denn diese sind ja genau so betroffen wie Autos, bleibt eigentlich nur die U-Bahn. Also meint das Gericht, dass sämtliche Leute, die in ihren privat Autos und in Bussen unterwegs sind, in die U-Bahn passen würden, wenn das als Alternative genannt wird?