this post was submitted on 23 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.

Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.

Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:

Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org

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founded 5 months ago
MODERATORS
 

Ich hatte mal wieder eine Situation, wo ich mir als technikaffiner Mensch an den Kopf gefasst habe und möchte diese mit euch teilen:

Ich werde demnächst (endgültig) umziehen und möchte daher meinen Zweitwohnsitz abmelden. Als jemand, der Sachen gerne mal vergisst, nutze ich den Moment, in dem ich daran denke und rufe bei der Stadt an, um zu erfragen, ob ich da schon irgendwas im Vorfeld machen kann.

Antwort: Nein.

  1. Das geht erst ab Zeitpunkt des endgültigen Umzugs
  2. Ich muss in Person erscheinen und mich ausweisen

Dass ich meinen Zweitwohnsitz erst zum Datum des endgültigen Auszugs abmelden kann, erscheint mir aus Sicht des Melderegisters sinnvoll. Aus der organisatorischen Sicht aber eher unverständlich: Warum kann ich nicht z.B. die Kündigung meiner Mietwohnung mit dem entsprechenden Datum darauf einreichen und der Prozess wird am Stichtag angestoßen?

Warum muss ich in Natura erscheinen, wenn es doch schon eine ganze Weile die Onlineausweisfunktion des Personalausweises gibt?

Als Informatiker interessiert mich natürlich der letzte Punkt: Wie geht das eigentlich? Kann ich diese Authentifizierung eigentlich auch selbst irgendwo einbauen?

Weiter gedacht, wäre es ja eigentlich kein Hexenwerk, daraus mal grundlegend ein System zu bauen:

  • Authentifizierung über Perso
  • Antrag in DB mit Fälligkeitsdatum hinterlegen
  • Täglicher Cronjob, der prüft, ob heute ein Antrag offiziell eingereicht werden soll

Also begebe ich mich auf die Suche nach Informationen und stoße über die Webseite des BMI auf personalausweisportal.de ... und die Seite liefert nur Timeouts.

Mittlerweile funktioniert sie wieder, aber es sind diese Momente, an denen ich mir einfach denke: Wo zur Hölle und warum überhaupt sind wir eigentlich stehen geblieben?

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[–] norimee@lemmy.world 1 points 4 months ago* (last edited 4 months ago) (1 children)

In welchem rückständig Ort wohnst du denn?!

Bei uns kann man sich sogar online anmelden. Dafür musste man ja bisher wegen der Adressänderung noch persönlich erscheinen.

Einen Zweitwohnsitz hab ich schon lange nicht mehr abgemelded, aber ich bin ziemlich sicher, das ich das ca. 2001/02 schon per Post gemacht habe.

Generell kannst du Meldesachen von 1 Woche vor dem Umzug bis spätestens 2 Wochen nach dem Umzug erledigen. Der Umzug gilt auch nicht umbedingt ab Wohnungsübergabe. Ich würde mich abmelden, wenn du das letzte mal längere Zeit dort bist. Nur weil du nochmal zur Wohnungsübergabe kommst, heisst nicht, das du die letzten Wochen auch dort gewohnt hast.

Edit: schriftlich sollte zumindest gehen. Seinen Zweitwohnsitz Abmelden kann man sowohl persönlich als auch formlos schriftlich. Ebenfalls steht allen Personen, die verhindert sind, die Übertragung der Abmeldung einer volljährigen Person zu. Die schriftliche Abmeldung kann formlos erfolgen, jedoch ist das Übermitteln per E-Mail nicht wirksam. Alle benötigten Daten zur schriftlichen und formlosen Abmeldung können dem jeweiligen Bürgeramt entnommen werden. Für die Abmeldung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Formular “Abmelden bei der Meldebehörde”.

[–] einkorn 2 points 4 months ago* (last edited 4 months ago) (1 children)

Schön, dass du eine Webseite gefunden hast, wo draufsteht, dass das auch schriftlich geht. Aber wenn ich (telefonisch) an Ort und Stelle gesagt bekomme, dass ich vorbeikommen muss, kann ich schlecht sagen "Da auf der Webseite ohne Quellenangabe steht, aber …".

Edit: Habe gerade auch nochmal die Webseite überprüft. Es steht überall dabei, dass man kommen muss.

[–] norimee@lemmy.world 0 points 4 months ago

Da ich nicht weiss wo du versuchst dich abzumelden, kann ich leider auch keine genaueres suchergebniss präsentieren. Das mit der schriftlichen Abmeldung steht so auch auf der webseite meiner Stadt und auch der Kleinstadt wo meine Familie wohnt. Wenn man das googled, kommen seitenweise websites von Hamburg bis Hintertupfingen wo das gleiche steht. Im Bayernportal stehts auch. Aber das bringt dir ja auch nix, wenn ich dir das verlinke, wenn du nicht da wohnst.

Ich denke nur, es würde sich lohnen nochmal genauer nachzuschauen, wenn persönlich erscheinen für dich schwierig ist. Was Beamte und Mitarbeiter offizieller Stellen am Telefon auskunft geben, ist erfahrungsgemäß oft nur die Hälfte der Fakten. Aber mach was du willst.