this post was submitted on 11 Apr 2025
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Verkehrswende

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In dieser deutschsprachigen Community dreht sich alles um das Thema Verkehrswende. Welche Entwicklungen gibt es in diesem Bereich? Wo hängt es?

In this German-speaking community, everything revolves around the topic Mobility transition. What developments are there in this area? Where are the problems?

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Wem der VRN von der Beförderung ausschließt

Durch eine andere Sache bin ich auf §3 der Beförderungsbedingungen der RNV gestoßen, die ich auch wenn ich schon lange mit den Öffis unterwegs bin noch nie gelesen hatte und die ein paar Fragen aufwirft.

Als erstes schauen wir Absatz 1 an. Hier sind drei Punkte die als Ausschlusskriterien gelten:

1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,

Wie bitte soll das gehen. Viele nutzen den ÖPNV gerade weil sie unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, eben weil sie nicht mehr selbst Fahrtüchtigkeit sind. Wichtig ist auch das das der Wortlaut so wie er da steht schon ab dem ersten Glas Bier oder Wein oder auch Joint gilt.

2. Personen mit ansteckenden Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz,

Grundsätzlich eine gute Idee um die anderen Fahrgäste zu schützen. Aber was machen betroffene wenn sie z. B. zum Arzt oder zum Einkaufen müssen? Wir erinnern uns an Corona. Da wäre es also zumindest bei durch die Luft übertragbaten Sachen sinnvoller das tragen von FFP2 Masken vorzuschreiben.

3. Personen mit Waffen, die unter das Waffenschutzgesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen dieser Waffen berechtigt sind.

Jetzt muss ich etwas spitzfindig werden. Reden wir hier vom führen von Waffen oder vom mitführen von Waffen? Das ist ein großer Unterschied. Trage ich z. B. ein Jagdmesser an einer Scheide am Gürtel, so führe ich die Waffe. Führe ich es aber z. B. in einem sicher abgeschlossenen Behältnis (das ist schon ein Rucksack mit Schloss) mit mit, so transportieren ich die Waffe. Letzteres ist an sich legitim, aber mit der Regelung problematisch.

Absatz 2 ist soweit passend und sinnvoll, also weiter zu Absatz 3:

Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Personal. Auf seine Aufforderung sind das Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen zu verlassen.

Dieser Absatz öffnet der Willkür Tür und Tor. Klar werden die meisten Angehörigen des ÖPNVs entsprechend sorgfältig damit umgehen, jedoch sind dann auch 'Deine Nase gefällt mir nicht, also bleibst Du draußen' Entscheidungen möglich. Und das solche auch getroffen werden ist bekannt und dokumentiert.

Was meint Ihr dazu?

#VRN #Beförderungsbedingungen #ÖPNV #Gedanken #Meinung #Frage #Heidelberg #Mannheim #Rhein-Neckar #2025-04-11 @verkehrswende @verkehrswende @askfedi @askfedi_de @heidelberg

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[–] trisschen@plural.cafe 0 points 2 weeks ago (3 children)

@sascha Du hast da den wichtigen Satzteil "Soweit diese Voraussetzungen vorliegen" (also die "Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste") übersehen :)

Das ist übrigens letztlich quasi eine Wiedergabe der entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrministeriums und effektiv überall so.

@askfedi @askfedi_de @verkehrswende@a.gup.pe @verkehrswende@feddit.org @heidelberg

[–] sascha@fedinaut.de 1 points 2 weeks ago (1 children)

@trisschen Ja hatten wir schon weiter oben. Ist aber dann in Verbindung mit folgenden wo die Aussage kommt das Waffen in den Verkehrsmitteln der RNV generell verboten sind.

rnz.de/region/metropolregion-m…

[–] juergen@mstdn.jyrgi.de 0 points 2 weeks ago (1 children)

@sascha @trisschen Ich bin ja so ein alter Herr und habe aus Gewohnheit eigentlich immer ein Taschenmesser dabei. Als ich ein kleiner Junge war, war es das Größte, ein eigenes Taschenmesser zu besitzen. Klingenlänge ca. 6 cm. Bin mal gespannt, was passiert, falls ich kontrolliert werde …

[–] sascha@fedinaut.de 1 points 2 weeks ago* (last edited 2 weeks ago)

@trisschen @juergen Na irgendwo in der Tasche habe ich auch fast immer nen Klappmesser dabei. Nur im Unterschied zum klassischen Taschenmesser wird da die Klinge arretiert. Das Multitool das ich auch oft dabei habe hat glücklichereeise keine größere Klinge. Ich bin zwar noch nie auf die Idee gekommen eins von beiden in der Straßenbahn heraus zu holen, aber bei einer Kontrolle könnte es mich auch erwischen.

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