this post was submitted on 06 Jan 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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[–] DonPiano 1 points 3 months ago (1 children)

Stimmt nicht ganz: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat

"Artikel 22: Kath. Religionslehrer verlieren bei Entzug der Missio canonica durch den Bischof die Erlaubnis zum Religionsunterricht und ggf. den Beamten-/Angestelltenstatus"

[–] barsoap@lemm.ee 2 points 3 months ago* (last edited 3 months ago)

Bei der Anstellung von katholischen Religionslehrern findet Verständigung zwischen dem Bischof und der Landesregierung statt.

Lehrer, die wegen ihrer Lehre oder sittlichen Führung vom Bischof zur weiteren Erteilung des Religionsunterrichtes für ungeeignet erklärt worden sind, dürfen, solange dies Hindernis besteht, nicht als Religionslehrer verwendet werden.

Der Katholischen Kirche wird nicht Gewalt über den Beamtenstatus gegeben, das wär ja noch schöner, und auch nicht die Möglichkeit angestellte Lehrer zu feuern. Sie können sagen dass diese Person nicht mehr katholischen Religionsunterricht machen kann. Hat eher was mit Markenrecht zu tun.

Dieses "ggf." ist so typisch katholisch ich glaub's nicht mehr. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun aber tun wir mal so als ob es staatlicherseits disziplinarrechtliche Folgen geben würde wenn man Atheist wird oder sich scheiden lässt.

Das Reichskonkordat ist nur insofern noch gültig dass Länder und Heiliger Stuhl Verträge haben die das Ding übernehmen.